Gefährliche Böller


Böller aus Tschechien - von der Polizei sichergestellt.
NEUMARKT. Polizei, Gewerbeaufsichtsamt und nicht zuletzt der Zoll warnen eindringlich vor illegal eingeführten Feuerwerkskörpern - vor allem aus Tschechien. Die Gewerbeaufsicht überwacht die Lagerung in den Geschäften und den Verkauf - er ist nur von Dienstag bis Donnerstag erlaubt.

Allerorts in Deutschland wird der Jahreswechsel wieder unüberhörbar. Überall ertönen Knallkörper und erhellen Leuchtraketen die Sylvesternacht. Bei allem Vergnügen, die ein Feuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht, Vorsichtsmaßregeln beachtet und Rücksicht auf andere genommen werden, hieß es vom Gewerbeaufsichtamt.

Damit es eine ungetrübte Freude wird, überprüft die Behörde in der gesamten Oberpfalz die Lagerung und den Verkauf der pyrotechnischen Gegenstände.

Die Feuerwerksartikel werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in Klasse I und Klasse II unterschieden. Während die Klasse I das ganze Jahr verkauft werden darf, ist dies für die Klasse II in diesem Jahr vom 29. bis zum 31.Dezember möglich. Zudem gilt, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und auch nur von ihnen abgebrannt werden dürfen.

Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu zahlreichen Unfällen, Verletzungen und Bränden. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern und die Feuerwehr haben an diesen Tagen alle Hände voll zu tun. Auch bei der letzten Jahreswende gab es zahlreiche Hand- und Gesichtsverletzungen aber auch Wohnhausbrände zu beklagen.

Beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sind unbedingt die auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Eine Silvester-Rakete sollte niemals aus der Hand, sondern beispielsweise aus einer leeren Flasche gezündet werden. Grundsätzlich gilt, Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder leicht entzündbarem Material zu zünden. Die Rakete oder der Knaller sind am äußersten Ende der Zündschnur anzuzünden und dann sollte man sich rasch entfernen.

Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager des Handels hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Lagerbestimmungen des Sprengstoffrechts.

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen nahm aktuell zweimal junge Männer fes,t die gegen das Sprengstoffgesetz verstießen. Sie führten im Bereich Furth im Wald ungeprüfte Feuerwerks- und Knallkörper aus Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland ein. Die Männer erwartet nun ein Strafverfahren - zudem beschlagnahmte die Bundespolizei die Feuerwerkskörper und führt sie der Vernichtung zu.

Aus diesem Anlass weist die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen vorsorglich auf die Gefahren im Umgang mit diesen nicht geprüften Sprengmaterialien hin. Diese Pyrotechnik ist gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen: "Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind dabei keine Seltenheit".

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind außerdem empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Schlag. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die diese Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz, der dafür Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht.
27.12.09
Neumarkt: Gefährliche Böller
Telefon Redaktion


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