Regenwasser berechnet

Gut besucht war die Bürgersammlung zur Getrennten Abwassergebühr im November 2008.

Schon vor einem Jahr gab es die Möglichkeit, sich von Fach-
leuten im Rathaus informieren und beraten zu lassen. Jetzt gibt
es zusätzlich auch eine kostenlose "Hotline".
NEUMARKT. Über 14.000 Bescheide für die "Niederschlagswassergebühr" gehen in den nächsten Tagen erstmals an die Grundstücksbesitzer im Stadtgebiet Neumarkt hinaus.
Dies geschieht, da seit 2009 in Neumarkt die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt erhoben werden. Zu Mehreinnahmen kommt es dadurch aber für die Stadt nicht.
Die seit 1.1.2009 geltende Umstellung der Abwassergebühren auf die sogenannten "Getrennten Abwassergebühren" geht vielmehr auf diverse Rechtssprechungen zurück und wurde durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates auf den Weg gebracht. Die aktualisierte Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Großen Kreisstadt Neumarkt trat letztlich am 1.Januar 2009 in Kraft.
Die Schmutzwassergebühr, die über die Stadtwerke Neumarkt erhoben wird, beträgt nunmehr nur noch 1,30 Euro je Kubikmeter, statt wie bisher 1,51 Euro für Schmutz- und Regenwasser zusammen. Die jetzt erstmals erhobene Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,15 Euro je Quadratmeter befestigter Fläche eines Grundstücks.
Bayernweit liegt die Stadt Neumarkt mit ihren Gebührensätzen im Abwasserbereich am unteren Ende der Gebührenskala, hieß es am freitag aus dem Neumarkter Rathaus. Die in Neumarkt erhobene Schmutzwassergebühr von 1,30 Euro pro Kubikmeter ist weit unter dem Durchschnitt der Großen Kreisstädte angesiedelt, wo dieser Wert bei 1,92 Euro liegt. Und für die in Neumarkt erhobene Niederschlagswassergebühr von 0,15 Euro müsste man zum Beispiel in Nürnberg 0,51 Euro pro Kubikmeter rechnen.
Um die neue Regelung umzusetzen hat die Stadtverwaltung in den letzten Monaten die entsprechenden Berechnungen durchgeführt und die Bescheide für die Grundstücksbesitzer vorbereitet. Insgesamt mussten 14.359 Bescheide erstellt und gedruckt werden, die nun ab 11. Januar an die Grundstücksbesitzer verschickt werden. Dem Bescheid wird ein Faltblatt beigelegt, in dem die wichtigsten Informationen zur Umstellung des Verfahrens noch einmal aufgeführt sind.
Außerdem wird für die Bürger bis Ende März 2010 eigens eine kostenfreie
Hotline unter der Nummer
0800/9464260 eingerichtet, wo sie Auskünfte zu ihrem Bescheid erhalten können. Zudem können sich die Betroffenen persönlich im Rathaus II (1. Stock, Zimmer Nr. 16) beraten lassen. Die Öffnungszeiten für das Beratungsbüro sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 13 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
Bürger können sich auch per E-Mail an die folgende Adresse melden:
getrennte-gebuehr@neumarkt.de.
Die Umstellung der Abwassergebühr war von Anfang an von einer breiten Bürgerinformation begleitet worden. Nachdem der Stadtrat Ende Oktober 2008 die neue Satzung verabschiedete, hatte Oberbürgermeister Thomas Thumann die Bürger in einer Bürgerinformation an alle Haushalte auf Hintergründe und Details der Umstellung hingewiesen. Diesem OB-Schreiben lag auch ein Katalog mit wichtigen Fragen und Antworten bei.
Im November 2008 hatte die Stadt außerdem in einer Bürgerversammlung in der Kleinen Jurahalle über Einzelheiten der Umstellung der Abwassergebühr informiert und das Vorgehen zur Ermittlung des so genannten Gebietsabflussbeiwertes vorgestellt. Zudem hatte die Stadt einen Flyer heraus gegeben.
neumarktonline-Leser können sich den
Flyer (2760 kb, PDF), den genauen
Satzungstext (32 kb, PDF),
häufig gestellte Fragen (23 kb, PDF)und einen
Musterbescheid (133 kb/PDF) im Internet herunterladen.
08.01.10
Neumarkt: Regenwasser berechnet