Jagdscheine verlängern

NEUMARKT. Wer seinen Jagdschein verlängern oder neu ausstellen lassen will, muß eine Haftpflichtversicherung vorlegen.

Die Jagdscheine werden wahlweise für ein oder drei Jahre ausgestellt, heißt es aus dem Neumarkter Landratsamt. Erforderlich bei der Ersterteilung sind eine Bestätigung über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung, das Prüfungszeugnis und ein Lichtbild. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird von der Unteren Jagdbehörde selbst eingeholt.

Bei einer Verlängerung muß nur der Jagdschein und eine Bestätigung der Versicherung mitgebracht werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss für die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheins nachgewiesen werden.

Bei einer Verlängerung für einen Jahresjagdschein 2010/2011 muss die Versicherungsbestätigung eine Gültigkeit bis mindestens 31.März 2011 und bei einem Dreijahresjagdschein eine Gültigkeit bis minddestens 31.März 2013 vorweisen. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird erneut vom Landratsamt eingeholt

Die Verwaltungsgebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für einen Einjahresjagdschein 60 Euro und für einen Dreijahresjagdschein 150 Euro.
13.01.10
Neumarkt: Jagdscheine verlängern
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