Gefährlicher Alkohol

NEUMARKT. Zum Faschingsendspurt warnt das Neumarkter Gesundheitsamt vor den Risiken übermäßigen Alkoholkonsums bei Jugendlichen.

Im Fasching wird besonders viel Alkohol getrunken, auch unter Jugendlichen (wir berichteten). Jeder fünfte zwölf- bis 17jährige Jugendliche in Deutschland praktiziert derzeit mindestens einmal im Monat das Rauschtrinken, hieß es. Viele Jugendliche unterschätzen die Gefahren von hohem Alkoholkonsum in kurzer Zeit; da sich ihr Körper noch in der Entwicklung befindet, wirkt das Zellgift Alkohol bei Jugendlichen viel schneller und schädlicher als bei Erwachsenen.

Im Rauschstadium verschlechtert sich die Sehfähigkeit, die Sprache wird undeutlich und die Reaktionsfähigkeit nimmt rapide ab. Das Unfallrisiko ist zehnmal höher, als unter nüchternen Bedingungen und die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Lebensgefährlich wird es, wenn innerhalb kurzer Zeit sehr viel Alkohol getrunken wird. Denn dann fehlt dem Körper die Zeit, sich durch Übelkeit und Erbrechen gegen das Zellgift zu wehren. Der hohe und schnelle Konsum von Alkohol kann zu Atemstillstand und letztlich zum Tod führen.

Darüber hinaus hat Alkohol eine enthemmende Wirkung, wodurch Jugendliche schnell in riskante Situationen geraten können. Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist Alkohol einer der entscheidenden Gründe dafür, dass Jugendliche beim Geschlechtsverkehr nicht verhüten: Etwa jedes fünfte Mädchen und jeder zehnte Junge zwischen 14 und 17 Jahren verzichten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln auf ein Kondom, hieß es vom Gesundheitsamt. Die Gefahr, sich mit dem HI-Virus oder anderen sexuell übertragbaren Infektionen anzustecken, steigt.

Insbesondere Eltern sind gefordert, ihre Kinder vor den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkohols reden.

Um Kinder und Jugendliche zu schützen, gilt in Deutschland mit dem Jugendschutzgesetz ein striktes Abgabeverbot von Alkohol an unter 16jährige Jugendliche. Spirituosen und spirituosehaltige Getränke dürfen erst an über 18-Jährige abgegeben werden. Die Betreiber von Gaststätten, Kiosken, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen von Alkohol sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten.

Nähere Informationen zum Thema "Suchtprävention" und "AIDS-Prävention" sowie zu "Wegen aus der Sucht" erhält man beim Gesundheitsamt Neumarkt untr Telefon 09181/470-506 oder per Email suchtberatung@landkreis-neumarkt.de
15.02.10
Neumarkt: Gefährlicher Alkohol
Telefon Redaktion

Merz

Burgis


Telefon Redaktion

Merz

Burgis


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang