"Nicht selbst entscheiden"
NEUMARKT. Die Seubersdorfer könnten auch in einem Bürgerbegehren nicht selbst über eine Umgehungsstraße entscheiden, erklärte der Bürgermeister.
In einer Stellungnahme gegenüber
neumarktonline wies Gemeinde-Chef Johann Bierschneider eine Erklärung des Sprechers der Interessengemeinschaft "Lebendiges Seubersdorf", Erwin Nutz, (
wir berichteten) zurück. Nutz hatte erklärt, daß "die Gemeindebürger von Seubersdorf wollen, dass sie selbst über die Umgehungsstraße entscheiden". Ein Bürgerentscheid wäre "eine demokratische Entscheidung aller Gemeindebürger".
"Da es sich beim Bau der Umgehung, bzw. der Spange zwischen der Bundesstraße 8 und der Staatsstraße 2251 um keine gemeindliche Angelegenheit handelt, können nicht die Bürger der Gemeinde selbst über die Umgehungsstraße entscheiden, auch nicht in einem Bürgerbegehren", heißt es nun in einer Stellungnahme des Bürgermeisters.
Das Bürgerbegehren könne nur die Stellungnahme der Gemeinde zu einem Planfeststellungsverfahren für eine Staats- oder Bundesstraße festlegen, wenn ein Bürgerentscheid zustande komme. Beim Planfeststellungsverfahren, das öffentlich ist und vom Staatlichen Bauamt über die Regierung der Oberpfalz eingeleitet wird, könnten neben der Gemeinde und dem Landkreis auch Privatpersonen, Gruppen oder Organisationen Anregungen, Bedenken oder Einwände vorbringen, erklärte Bierschneider. Diese Anregungen und Einwände würden von der Regierung dann in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.
10.08.10
Neumarkt: "Nicht selbst entscheiden"