"Beschwerde" zurückgewiesen

NEUMARKT. Das Landratsamt wies eine Rechtsaufsichts-Beschwerde gegen die Stadt Neumarkt zurück: mit dem "Handy-Parken" ist alles in Ordnung.

FLitZ-Vorsitzender Dieter Ries hatte eine rechtsaufsichtliche Prüfung gefordert. Aus der Antwort der Kommunalaufsicht am Landratsamt geht hervor, dass die Eingabe "vollinhaltlich als unbegründet zurückgewiesen" wurde, hieß es aus dem Rathaus.

Ries hatte moniert, dass der Vertrag mit der Firma zur Einführung des sogenannten "Handyparkens" in Neumarkt (wir berichteten vielfach) von Oberbürgermeister Thumann geschlossen worden ist, obwohl dieser nach Ansicht von Ries nicht zuständig sei, sondern der Stadtrat oder ein Senat darüber befinden hätte müssen. Außerdem hatte er bemängelt, dass dazu keine Ausschreibung erfolgt sei und zudem, dass es keine SMS-Abmeldung gebe und das gewählte System eine Ungleichbehandlung von "Normalparkern" mit sich bringe.

Die Rechtsaufsicht sah allerdings die Stadt in ihrem Vorgehen bei allen Punkten im Recht. So gehöre es laut Gemeindeordnung zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters, Verträge bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro abzuschließen. Laut Landratsamt Neumarkt werde dieser Betrag beim vorgenannten Vertrag nicht einmal annähernd erreicht. Das bedeutet, dass Oberbürgermeister Thumann sowohl für die Entscheidung wie auch für den Abschluss des Vertrages zuständig war und kein Beschluss des Stadtrates oder eines seiner Ausschüsse notwendig war.

Auch eine Ausschreibungspflicht, wie von Ries vermutet, habe für diesen Vorgang nicht bestanden, sondern es war eine freihändige Vergabe zulässig.

Auch dem Vorwurf der fehlenden SMS-Abmeldung sowie der Ungleichbehandlung von "Normalparkern" wurde von der Kommunalaufsicht nicht stattgegeben.

Oberbürgermeister Thumann zeigte sich zufrieden mit der Bestätigung durch die Kommunalaufsicht. Insgesamt stellte er fest, dass die Stadt bei den in diesem Zeitraum eingereichten Dienstaufsichts- bzw. Rechtsaufsichtsbeschwerden des letzten Jahres bestätigt worden ist. Dies verdeutliche, genau so wie der Blick in die Vorjahre, dass die allermeisten der eingelegten Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden ins Leere laufen.

Aus Sicht von Oberbürgermeister Thumann erzeugen sie allerdings ein ungutes Klima, schüren Misstrauen in die Verwaltung und bedeuten vor allem zusätzlichen Aufwand für die Mitarbeiter bei der Kommunalaufsicht am Landratsamt oder bei der Regierung und auch bei der Stadt Neumarkt, weil umfangreiche Stellungnahmen erstellt und Unterlagen zusammengestellt werden müssen.
26.11.10
Neumarkt: "Beschwerde" zurückgewiesen
Telefon Redaktion


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