Erweiterung ist möglich

NEUMARKT. Das Raumordnungsverfahren für die Abbauerweiterung des Kalksteinbruchs Unterweickenhof in der Stadt Velburg ist abgeschlossen.

Die von der Firma Bärnreuther + Deuerlein aus Postbauer-Heng beantragte Erweiterung des Kalksteinbruchs südlich von Oberweickenhof um etwa 9,4 Hektar entspreche den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, hieß es bei der Regierung. Allerdings müssen diese Maßgaben beachtet werden:
  1. Der Kalksteinabbau hat in Abschnitten zu erfolgen.
  2. Der Waldbestand ist nur im Hinblick auf den anstehenden Abbau und möglichst kurz vor dem eigentlichen Abbaubeginn zu roden.
  3. Die maximale Abbautiefe ist aus Gründen des Grundwasserschutzes auf 516 Meter über NN festzusetzen.
  4. Vor Aufnahme des Abbaus ist auf der Grundlage eines vom Wasserwirtschaftsamt genehmigten Konzepts ein Grundwasserüberwachungssystem für die Überwachung des Abbauabschnitts E8 sowie des restlichen Steinbruchs einzurichten.
  5. Nach erfolgtem Kalksteinabbau sind die einzelnen Abbauabschnitte so rasch wie möglich zu rekultivieren. Die Waldfunktion ist im Umfang des ursprünglichen Waldbestandes durch natürliche Sukzession innerhalb des Steinbruchs im Zuge der Rekultivierung bzw. vorgezogene Ersatzpflanzungen außerhalb des Steinbruchs wieder herzustellen.
  6. Die Abbaufläche ist nicht mit Fremdmaterial zu verfüllen. Für die - auf die randlichen Böschungsbereiche zu beschränkende - Bodenmodellierung ist ausschließlich Abraummaterial zu verwenden.
Bekanntlich betreibt die Firma Bärnreuther & Deuerlein südlich des Ortsteils Oberweickenhof einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein. Der Steinbruch wurde mehrfach erweitert und hat aktuell inklusive bereits rekultivierter Bereiche einen Umgriff von etwa 54 Hektar. Mit dem aktuellen Antrag soll der Steinbruch um etwa 9,4 Hektar Brutto- oder 8,5 Hektar Nettoabbaufläche erweitert werden.
20.01.11
Neumarkt: Erweiterung ist möglich
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