"Rechtmäßiger Beschluß"

NEUMARKT. Der Beschluß des Stadtrates, in der westlichen Altstadt auf Erschließungsbeiträge zu verzichten, war wohl in Ordnung.

Die Regierung der Oberpfalz hatte jedenfalls nichts an der Entscheidung auszusetzen, die beinahe einstimmig - aber gegen die Stimme des Oberbürgermeisters - gefallen war (wir berichteten mehrfach).

Zu dem Ärger war es gekommen, weil in der östlichen Altstadt bei den Straßensanierungen auf Ausbaubeiträge verzichtet wurde, in der westlichen Altstadt aber für die Anlieger überraschend entprechende Beiträge erhoben wurden. Um etwas Gerechtigkeit wieder herzustellen, verzichtete deshalb der Stadtrat dann parteiübergreifend auch dort auf die Ausbaubeiträge.

Der Oberbürgermeister und CSU-Stadtrat Arnold Graf sprachen sich als einzige dagegen aus, weil sie einen solchen Beschluß für rechtswidrig hielten. OB Thumann kündigte sogar an, den Beschluß zur Überprüfung dem Landratsamt vorzulegen.

Die Regierung hatte nun an der Stadtrats-Entscheidung grundsätzlich nicht viel auszusetzten: sie sei keineswegs rechtswidirg, allerdings wollte man in Regensburg der Begründung nicht ganz folgen und riet, die Sache noch einmal im Stadtrat zu diskutieren und mit einer mehr wasserdichten Begründung zu entscheiden.
03.03.11
Neumarkt: "Rechtmäßiger Beschluß"
Telefon Redaktion


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