Neue Anreize
NEUMARKT. Das Energiebüro im Landratsamt informierte über die neuen Richtlinien für das Marktanreizprogramm für "Erneuerbare Energien" beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Ab sofort können Förderanträge gemäß den neuen Bedingungen gestellt werden.
Die Verbesserungen im Förderprogramm sind zum Teil bis zum Ende des Jahres befristet. Sie betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Sonnenkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird befristet auf nun 120 Euro/qm angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) wird sie wieder auf 90 Euro/qm abgesenkt. Auch der Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel sinkt zu diesem Termin von 600 Euro auf danach 500 Euro. Zum Jahreswechsel sinkt auch der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder für Solarthermie plus Biomasse von 600 Euro auf 500 Euro.
- Biomasseanlagen
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden wieder mit einer Pauschale von 1.000 Euro gefördert. Bedingung ist, dass sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
- Wärmepumpen
Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. So wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 1,3.
Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist nunmehr die Wärmeleistung anstatt bisher die Wohnfläche.
Die bisherige Förderhöhe bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in den Einfamilienhäusern bis hin zu mehr als 11.000 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Die Basisförderung für elektrisch betriebene Luft/Wasser- Wärmepumpen beträgt pauschal 900 Euro je Anlage. Bei einer Anlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 20 kW bis einschließlich 100 kW beträgt die Förderung pauschal 1.200 Euro je Anlage.
Weitere Informationen zum geänderten Marktanreizprogramm 2011 erhält man beim Energiebüro im Landratsamt Neumarkt unter Telefon 09181/ 470-299 oder -209.
21.03.11
Neumarkt: Neue Anreize