An Ostern gearbeitet

NEUMARKT. Weil er am Ostermontag bei Arbeiten auf seinem Feld erwischt wurde, muß ein Landwirt mit einer Anzeige nach dem Feiertagsgesetz rechnen.

Der 42jährige Mann wurde am Feiertag gegen 10.45 Uhr im Gemeindebereich Hohenfels direkt neben der Kreisstraße NM 33 bei "unerlaubten Arbeiten" angetroffen.

Da es sich bei der Bestellung der landwirtschaftlichen Fläche nicht um "unaufschiebbare Arbeiten" handelte - die wären nämlich erlaubt -, stoppte die Polizei die Tätigkeiten und kündigte eine Anzeige an.
26.04.11
Neumarkt: An Ostern gearbeitet
Telefon Redaktion


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