Antragsfrist endet
NEUMARKT. Der Bayerische Bauernverband erinnerte an die Abgabefrist bei der Agrardieselrückerstattung.
Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe müssen die Steuerentlastung für das Verbrauchsjahr 2010 bis spätestens 30. September beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Verspätet eingegangene Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, hieß es.
Bei Fragen und Unklarheiten können sich die Betriebe an die BBV-Geschäftsstelle in Neumarkt wenden, Telefon 09181/266840.
09.09.11
Neumarkt: Antragsfrist endet