Peinlicher Softwarefehler
NEUMARKT. Am Mittwoch werden etwa 50.000 Schreiben der Finanzverwaltung den Bewohnern der Landkreise Neumarkt
und Amberg-Sulzbach (der Postleitzahlen-Bereich 92) zugehen, mit denen sie über ihre in der sogenannte
ELStAM-Datenbank
(die elektronische Lohnsteuerkarte) gespeicherten Daten informiert werden.
Allerdings ist am Donnerstag ein Zugriff auf diese Datenbank wegen Wartungsarbeiten bundesweit nicht möglich.
Es können daher an diesem Tag keine Rückfragen zu den gespeicherten Daten beantwortet werden. Schriftliche
Anfragen sowie telefonische Anfragen ab dem folgenden Tag werden selbstverständlich beantwortet.
Wie sich bereits bei dem Versand der ersten Marge zeigte, wurden wegen eines Softwarefehlers in Nordrhein-
Westfalen die Daten zum Teil falsch übertragen. Der Fehler liegt hier nach Angaben des Neumarkter Finanzamntes (
wir berichteten) weder bei den Gemeinden noch dem
Finanzamt. Es werde von Seiten der Finanzverwaltung versucht, die falschen Daten möglichst unbürokratisch zu
korrigieren. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das Finanzamt bei Anrufen
neben dem Schreiben auch die gültige Steuernummer bereit zu halten.
Es ist beabsichtigt, dass nach Beseitigung des Programmfehlers den Abruf der Gemeindedaten in allen
fehlerhaften Dateien zu wiederholen, so dass zum Jahreswechsel den Arbeitgebern die korrekten
Lohnsteuermerkmale in der
ELSTAM-Datenbank zur Verfügung stehen. Dazu muss jedoch jeder Fall erfasst und
gemeldet werden.
Sollte eine Korrektur bis zu diesem Zeitpunkt technisch nicht gelingen, werden die
elektronischen Daten gesperrt, damit der Arbeitgeber nicht die unzutreffenden Daten abrufen kann. Die
betroffenen Bürger sollen in diesem Fall vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für ihren Arbeitgeber
zugeschickt erhalten, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Deshalb ist es sinnvoll, sich zu melden, wenn
die Angaben zu Familienstand, Religion oder Steuerklasse auf dem Informationsschreiben nicht zutreffen.
Aber
selbst wer dies vergessen sollte verliert auf Dauer nichts: Die Daten können auch später noch jederzeit berichtigt
werden, wenn erforderlich selbst noch bei der Bearbeitung der eingereichten Steuererklärung für 2012.
26.10.11
Neumarkt: Peinlicher Softwarefehler