In den Gelben Sack
NEUMARKT. Verpackungsteile aus Styropor dürfen im Landkreis Neumarkt nur über den "Gelben Sack" entsorgt werden, hieß es vom Landratsamt.
Diese Form von Abfall dürfe nicht an den Wertstoffhöfen abgeben werden.
Styropor ist ein Material mit unzähligen Verwendungsmöglichkeiten. Als Verkaufsverpackung isoliert und schützt es Waren vor Beschädigung, es hält Kaltes kalt und Warmes warm.
Als so genanntes Formteil in verschiedenen Verpackungen schützt es zum Beispiel zerbrechliche Gegenstände wie Glaskugeln vor mechanischen Einwirkungen. Auch elektronische Geräte oder Weinflaschen sind in Verpackungen aus Styropor bestens aufgehoben. Wenn es sauber erfasst wird, kann man es sehr gut recyceln.
Verkaufsverpackungen aus Styropor fallen im privaten Haushalt und in Kleingewerbebetrieben an. Sie gehören im Landkreis Neumarkt in die Gelben Wertstoffsäcke des Dualen Systems Deutschland,
Sollten Formteile zu groß für die Gelben Säcke sein, müssen sie entsprechend vorzerkleinert werden.
Wichtig ist, dass die Styroporformteile sauber sind und nicht mit Folien oder Papier beklebt.
Verunreinigtes Styropor, Isolierstyropor wie Wand- oder Deckenverkleidungen oder Bauschaum gehören nicht in die Gelben Säcke. Diese Materialien sind ein Fall für die Restmülltonnen oder sie müssen zur Müllumladestation in der Hans-Dehn-Straße 31 in Neumarkt gebracht werden.
Für weitere Informationen zur Verwertung von Kunststoffabfällen steht das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-209 zur Verfügung.
26.02.12
Neumarkt: In den Gelben Sack