Zulässige Bezeichnung

Bei der Neumarkter Lammsbräu freut man sich über das BGH-Urteil - hier ein Teil der Mitarbeiter
Fotos: Archiv

Lammsbräu-Sprecherin Susanne Horn (r.) zusammen mit Brau-
erei-Besitzer Dr. Franz Ehrnsperger (l.) bei der Übergabe des
Nachhaltigkeitspreises.
NEUMARKT. Nach der ersten Meldung in
neumarktonline zum Sieg der Neumarkter Lammsbräu vor dem Bundesgerichtshof im Kampf um ihr "Bio-Mineralwasser" meldete sich auch die Brauerei zu Wort: "Unsere Zielsetzung, Bio-Kriterien auch für Mineralwässer einzuführen, ist richtig".
Wie kurz nach dem Richterspruch am
Donnerstagabend gemeldet hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth vom November 2011 bestätigt, wonach die Qualitäts-Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" zulässig ist, weil sie den Interessen der Verbraucher nachkommt.
Der BGH hat gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig. Die mit dem OLG-Urteil verbundene Auflage, das verwendete Bio-Mineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012.

Bio-Mineralwasser
Nach drei Jahren juristischer Auseinandersetzung schafft das Urteil in Deutschland Rechtssicherheit, hieß es am Freitag von der Neumarkter Lammsbräu: Mineralwässer, die die besonderen und präzise definierten Qualitätskriterien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. erfüllen, dürfen als Bio-Mineralwasser entsprechend gekennzeichnet und auf den Markt gebracht werden. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihr Bio-Mineralwasser, das sie als "BioKristall" vertreibt, weiter verkaufen.
Zur Chronologie:
Im Oktober 2009 hatte die Neumarkter Lammsbräu unter dem Namen "BioKristall" das erste deutsche Bio-Mineralwasser auf den Markt gebracht.
Im März 2010 reichte die private Interessensgemeinschaft "Wettbewerbszentrale", hinter der der Verband Deutscher Mineralbrunnen steht, eine Unterlassungsklage beim Landgericht Nürnberg eingereicht, um die Qualitäts-Auszeichnung "Bio-Mineralwasser" verbieten zu lassen.
Am 19. Januar 2011 gab das Landgericht Nürnberg in erster Instanz der Klage statt; im
März 2011 geht Lammsbräu gegen das Urteil in Revision. Am
15. November 2011 gab das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth der Neumarkter Lammsbräu Recht und wies die ursprüngliche Klage der Wettbewerbszentrale weitestgehend ab.
Im Dezember 2011 ging die Wettbewerbszentrale gegen das Urteil in Revision, bevor nun am 13. September 2012 der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag als ungerechtfertigt abwies.
Susanne Horn, die Generalbevollmächtigte der Neumarkter Lammsbräu begrüßte das Urteil sehr, "denn es stützt die legitimen Interessen der Verbraucher nach mehr Transparenz auf dem Lebensmittelmarkt". Es zeige auch, "dass unsere Zielsetzung, Bio-Kriterien auch für Mineralwässer einzuführen, richtig ist, schließlich ist Wasser unser allerwichtigstes Lebensmittel überhaupt". Schlussendlich schaffe es Rechtssicherheit für die Brauerei und die Kunden: "Das Lammsbräu-Bio-Mineralwasser BioKristall steht auch zukünftig für unsere Kunden in den Regalen der Bio-Geschäfte".
Branchenkenner schätzen, dass heute rund 30 Prozent der Mineralwasserbrunnen in Deutschland Bio-Mineralwasserqualität haben. Sie wisse aus zahlreichen Gesprächen, dass nicht wenige Mineralwasser-Hersteller auf dieses Urteil gewartet haben, weil sie sich nun den Bio-Mineralwasserstandards der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. anschließen können, sagte Horn. Damit hätten Mineralwasserhersteller die Möglichkeit, "ihre sehr gute Bio-Qualität auch gegenüber den Verbrauchern zu dokumentieren".
Für die Bio-Branche sei das Urteil ein "wichtiger Meilenstein": Zum einen zeige es die wachsende Akzeptanz von Bio-Kriterien bei Lebensmitteln. Zum anderen sei es ein Anreiz, weiterhin auch für Lebensmittel außerhalb der EU-Norm mit strengen Regelwerken Bio-Zertifizierungen zu etablieren, erklärte die Lammsbräu-Chefin. Und es bestätige das Recht der Bioverbände, ehrliche Biokonzepte auf weitere Lebensmittel und Lebensmittelbereiche auszudehnen."
Mit dem Richterspruch sei der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Biosiegel seien einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen werde sich die Neumarkter Lammsbräu als nächstes Etappenziel für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen.
Die Verbraucher müssen täglich aus einem großen Angebot von Trink- und Mineralwässern auswählen; diese Wässer weisen zum Teil große Unterschiede in der Wasserqualität auf, ohne dass dies für den Verbraucher transparent ist. Die Qualitätsunterschiede rühren auch daher, dass Schadstoffbelastung und Umweltverschmutzung leider auch vor den Mineralquellen keinen Halt machen, hieß es aus dem Neumarkter Unternehmen. Diese Stoffe müssen jedoch nicht auf den Etiketten ausgewiesen werden.
Immer mehr Endkonsumenten würden für ihre Kaufentscheidung präzise Informationen über die Produktions- und Distributionsbedingungen der angebotenen Waren wünschen; beim Mineralwasser zählten dazu beispielsweise auch Maßnahmen zur Verringerung der Klimagasbelastung.
14.09.12
Neumarkt: Zulässige Bezeichnung