"Völlig überzogen"
NEUMARKT. Der Vorschlag von Kommissar Ciolos für die Veröffentlichung natürlicher Personen als EU-Agrarbeihilfeempfänger ist nach Meinung von MdEP Albert Deß völlig überzogen.
"Die Kommission hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2010 offenbar nicht berücksichtigt", erklärt Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, anlässlich der aktuellen Debatten im Agrarausschuss.
Der EuGH hatte die Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unverhältnismäßig erklärt. "Gerade wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und aufgrund des Datenschutzes lehne ich die von der Kommission vorgeschlagene Veröffentlichung von Vornamen, Nachnamen und Orten strikt ab. Wenn an dem EuGH-Urteil vorbei trotzdem eine Veröffentlichung erfolgen soll, muss dies dann auch für alle anderen EU-Fonds und sämtliche Nichtregierungsorganisationen gelten. Dann müssen auch dort nicht nur die Organisationen, sondern auch die personenbezogenen Daten veröffentlicht werden", betont der Agrarpolitiker.
Zusammen mit einigen Kollegen im Agrarausschuss hat Albert Deß einen entsprechenden Änderungsantrag zur Ablehnung dieses Kommissionsvorhabens eingereicht. "Man muss nach anderen Wegen im Zwiespalt zwischen Transparenz und Datenschutz suchen. Eine gewisse Anonymität soll gewährleistet werden", fordert Albert Deß.
"Unsere Landwirte sind genug mit zahlreichen Auflagen und Bürokratie bestraft und sollen für ihre Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, nicht an den Pranger gestellt werden", betont Deß.
11.11.12
Neumarkt: "Völlig überzogen"