"Nebenerwerb berücksichtigen"
NEUMARKT. Nebenerwerbslandwirte müssen nach der Meinung von MdEP Albert Deß bei der Definition aktiver Landwirte berücksichtigt werden.
Anlässlich der Ausarbeitung der neuen Kompromisse über aktive Landwirte im Agrarausschuss ist für den Europaabgeordneten die Berücksichtigung der Nebenerwerbslandwirte von großer Bedeutung. Es geht darum, dass Direktzahlungen, die an die eingenommenen Beträge - mindestens 5000 Euro - des Vorjahres als Bedingung geknüpft sind, nicht nur aus dem Einkommen der Landwirtschaft erarbeitet werden, sondern daß auch das Einkommen des Nebenerwerbs berücksichtigt werden soll, erklärt Albert Deß.
"Nebenerwerbsbetriebe machen in Bayern 56 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe aus, in benachbarten Regionen sind die Zahlen ähnlich hoch. Da diese Betriebe, wie auch andere, Investitionen tätigen müssen, sei es unmöglich, dass sie in den drauffolgenden Jahren ein Einkommen aus nur landwirtschaftlicher Tätigkeit von mindestens 5 Prozent haben", betont der Oberpfälzer Politiker Deß.
Um ein Aufgeben dieser Betriebe zu verhindern, bemüht sich Deß bei der Ausarbeitung der neuen Definition von aktiven Landwirten, Nebenerwerbslandwirte mit ihrem Einkommen aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit im Zuge der Förderwürdigkeit explizit zu erwähnen.
19.11.12
Neumarkt: "Nebenerwerb berücksichtigen"