Zum Volksbegehren eintragen
NEUMARKT. Für die Eintragung zum Volksbegehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" bietet die Stadt Neumarkt umfangreiche Öffnungszeiten.
Der Eintragungsraum befindet sich im Rathaus II im 1. Stock, Zimmer-Nr. 16. Die Möglichkeit zur Eintragung besteht ab Donnerstag, 17. Januar. An diesem Tag wird die Eintragung von 8 bis 18 Uhr möglich sein. Am Freitag, 18.Januar, ist das Eintragungsbüro von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Zusätzlich hat die Stadt Neumarkt die Möglichkeit geschaffen, dass sich Stimmberechtigte auch am Samstag eintragen können. Dazu wird am 19.Januar von 10 bis 12 die Möglichkeit bestehen.
In der Woche darauf gibt es Eintragungsmöglichkeit von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr, am Donnerstag, 24.Januar, von 8 bis 20 Uhr, am 25.Januar, von 8 bis 13 Uhr und vom 28. bis 30.Januar von 8 bis 16.30 Uhr.
Jeder Stimmberechtigte kann dabei sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Stellvertretung ist unzulässig. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Ebenfalls nicht möglich ist eine Rückgängigmachung der Eintragung. Zur Abgabe der Stimme müssen die Stimmberechtigten ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
14.01.13
Neumarkt: Zum Volksbegehren eintragen