"Deutliche Senkung"

NEUMARKT. Die CSU-Stadtratsfraktion will die Grabmalgenehmigungsgebühr in Neumarkt deutlich senken und stellte jetzt einen entsprechenden Antrag.

Gemäß der Bestattungsgebührensatzung erhebt die Stadt Gebühren für die Genehmigung der Grabmale in Höhe von 6,5 Prozent der Herstellungskosten eines Grabmales in Form einer sogenannten Wertgebühr. Dabei bemisst sich die Gebühr nach dem Wert des Grabmales und nicht nach dem tatsächlichen Verwaltungs- oder Zeitaufwand der Stadt für die Amtshandlung der Genehmigung, die im Falle eines Grabmales eher unaufwendig ist.

Bei einem Grabmalpreis von 7000 Euro ist beispielsweise eine Gebühr in Höhe von 455 Euro zu entrichten, erklärte tadtrat Werner Thumann in dem schriftlichen CSU-Antrag. Andere bayerische Städte erheben hier häufig eine Festgebühr (Ingolstadt 25, Straubing 42, Regensburg 50, Passau 48,50 ,Würzburg 77, München 80 Euro) oder falls diese ebenfalls eine Wertgebühr erheben, geringere Prozentsätze wie die Stadt Neumarkt (Bamberg 3 Prozent, Amberg 4 Prozent, Nürnberg 6 Prozent)

Nach den uns zur Verfügung stehenden Daten erhebt die Stadt Neumarkt trotz erheblicher, jährlich weiter steigender Rücklagen, damit bayernweit verglichen höchste Grabmalgenehmigungsgebühren, schreibt der CS-Stadtrat.

Der schmerzliche Verlust eines nahen Angehörigen sei für die Betroffenen schlimm genug und darüber hinaus mit hohen Kosten verbunden. Die Stadt Neumarkt sollte deshalb nicht mit überhöhten Gebühren zur Genehmigung eines Grabmales für eine zusätzliche Kostensteigerung sorgen.

Nach Rücksprache und in enger Abstimmung mit den Zuständigen in der Verwaltung für das Friedhofswesen nimmt die CSU-Fraktion mit Freude zur Kenntnis, dass ihre Anregungen zur deutlichen Senkung der Grabmalgenehmigungsgebühr dort Gehör finden und bereits in der nächsten Verwaltungs- und Kultursenatssitzung vorberaten werden sollen, hieß es.

Die CSU-Fraktion beantragte, noch vor einer grundsätzlichen Reform der Bestattungsgebührensatzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Grabmalgenehmigungsgebühr auf eine Festgebühr unter 80 Euro zu senken.
30.01.13
Neumarkt: "Deutliche Senkung"
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