Zeitung gerügt
NEUMARKT. Die Mittelbayerische Zeitung wurde vom Deutschen Presserat wegen einer "schweren Verletzung des Datenschutzes" in einem Artikel im "Neumarkter Tagblatt" gerügt.
Die Zeitung erhielt die Rüge für einen Bericht, in dem drei FLitZ-Mitglieder namentlich genannt werden, die für den Großteil der Beschwerden über die Stadt an die Kommunalaufsicht verantwortlich sein sollen. Kurioserweise handelte der beanstandete Bericht von einer anderen Rüge des Presserates, die gegen eine Pressemitteilung der Stadt Neumarkt ausgesprochen wurde.
In der Pressemitteilung waren damals die drei Flitz-Mitglieder namentlich genannt worden. Bei ihrem Bericht über die Rüge wiederholte das "Neumarkter Tagblatt" die drei Namen erneut - und kassierte dafür ebenfalls eine Rüge des Deutschen Presserates.
Für die Mittelbayerische Zeitung sind Zurechtweisungen des Deutschen Presserates nicht neu: 2008 bekam die Zeitung zum Beispiel eine Rüge wegen Schleichwerbung.
15.03.13
Neumarkt: Zeitung gerügt