Ferien-Jobs heiß begehrt
Extra-Taschengeld per Ferienjob
Foto: Petra Berger
NEUMARKT. Das Taschengeld aufbessern: Viele Schüler im Landkreis Neumarkt nutzen die großen Ferien, um sich ein paar Extra-Wünsche zu erfüllen. Wer älter als 15 Jahre ist, darf sich Ferien-Euros dazuverdienen.
Arbeiten in den Ferien ist für viele Schüler eine willkommene Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern. Dabei ist für die Ferienarbeiter, für deren Eltern und die Arbeitgeber allerdings einiges zu beachten, heißt es vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz .
Wer als Jugendlicher in den Ferien arbeiten möchte, muss die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten. Danach können Schüler, die älter als 15 Jahre sind und noch der neunjährigen Vollzeitschulpflicht unterliegen, während der Ferien für höchstens vier Wochen beschäftigt werden. Sie können am Stück genommen werden oder auf alle Ferien des Kalenderjahres verteilt werden. Jugendliche, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, dürfen auch länger als vier Wochen und auch außerhalb der Ferien in den Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes arbeiten.
Ganzjährig zugelassen sind für über 13jährige Schüler Ferienarbeiten, wie zwei Stunden täglich das Austragen von Zeitungen und Zeitschriften oder für drei Stunden täglich Erntearbeiten im landwirtschaftlichen Familienbetrieb.
Grundsätzlich sind die jungen Menschen nur mit solchen Arbeiten zu betrauen, die keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die das Leistungsvermögen nicht übersteigen. Fließband und Akkordarbeit und Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm einhergehen sind nicht zulässig. Auch gefährliche Arbeiten, wie zum Beispiel die Beschäftigung an einer Kreissäge oder das Fahren eines Gabelstaplers, sind nicht erlaubt.
Weitere Auskünfte zu den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erteilt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz unter der Telefonnummer 0941/5680-701.
17.07.13
Neumarkt: Ferien-Jobs heiß begehrt