Neue Erlaubnis nötig

NEUMARKT. Die Stadt schreibt wegen der neuen EU-Geldverkehr-Regeln alle Bürger an, die ihr eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Die neuen EU-Regeln für Überweisungen und Lastschriften SEPA (Single Euro Payments Area) gelten ab Februar 2014 verbindlich auch in Deutschland. Von da an werden diese Vorgänge bei den Kreditinstituten nur noch im SEPA-Format, also mit den internationalen Kontonummern IBAN, bearbeitet. IBAN (=International Bank Account Number) ist die international gültige Kontonummer. BIC (= Bank Identifier Code) bezeichnet im neuen Zahlungsverkehr die international gültige Bankleitzahl.

Die Stadt Neumarkt schreibt daher in der nächsten Woche die Bürger an, die bisher für Zahlungen an die Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, um sich von ihnen die neue Erlaubnis einzuholen. Dabei handelt es sich um neue Lastschriftermächtigungen mit den internationalen Nummern.
23.08.13
Neumarkt: Neue Erlaubnis nötig
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