Erlaubnis notwendig
NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt weist auf ein Schreiben des Landratsamtes Neumarkt hin, das für Bauherren interessant sein dürfte.
In dem Schreiben heißt es, dass für die Durchführung einer Bauwasserhaltung vorher beim Landratsamt, Sachgebiet 41 Naturschutz und Wasserrecht, eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Für die Erteilung dieser Erlaubnis sollen die Betroffenen dem Landratsamt entsprechende Unterlagen vorlegen.
Diese müssen vor allem folgende Angaben enthalten: Allgemeine Erläuterung und Lageplan, Baugrund, Grundwasserverhältnisse, Absenktiefe, Reichweite der Absenkung, abzuleitende Wassermenge, betroffene Grundstücksnachbarn.
28.08.13
Neumarkt: Erlaubnis notwendig