Schnelle Einigung

Der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Albert Deß (2.v.r.) mit dem litauischen Ratsvorsitzenden
Rolandas Taraskevicius (l.) Rudolf Mögele von der Kommission (2.v.l.) und Agrarausschussvorsitzendem Paolo De Castro (r.) nach der Einigung
NEUMARKT. MdEP Albert Deß ist stolz auf die schnelle Einigung auf eine Übergangsregelungen für die Agrarreform ab 2014 mit Rat und Kommission.
Der Neumarkter Europaabgeordnete Deß leitete als Vorsitzender der Parlamentsdelegation und Berichterstatter zugleich die Trilogsitzung mit Rat und Kommission für die Übergangsregeln. Auch fand ein informelles Treffen zwischen den drei Unterhändlern in Straßburg statt, um den erreichten Kompromiss politisch zu fixieren.
"Es ist uns in einer einzigen Sitzung gelungen, eine politische Einigung zu den Übergangsregelungen zu erzielen. Lediglich hat auch der Rat den Freibetrag bis zu 5000 Euro für Beihilfekürzungen heute in Straßburg politisch bestätigt. Dies war die Forderung des Europäischen Parlaments, die nach der letzten Trilogsitzung noch in Klammern war und eine Bestätigung durch den Rat erforderte", so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, anlässlich der Trilogsitzung zu seinem Übergangsbericht.
Bei den Übergangsregelungen sei es ihm wichtig gewesen, dass es zu wenig Bürokratie im Übergangsjahr 2014 komme, sagte er. Außerdem lag ihm am Herzen, das vereinbarte Agrarreformpaket nicht wieder aufzumachen und nur das Notwendigste für das Übergangsjahr zu regeln.
"Die Übergangsregelungen sind für die Landwirte notwendig, damit die Programme und Förderungen der zweiten Säule - wie Umweltmaßnahmen und Investitionen - reibungslos in 2014 mit dem bisherigen System fortgeführt werden können. Insbesondere freut mich, dass sowohl die Kommission als auch der Rat meiner Forderung nach Förderung von Investitionsmaßnahmen in der zweiten Säule nachgekommen sind", so Deß weiter.
Die beschlossene Umverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten sowie die Förderung der ersten Hektare soll bereits ab 2014 beginnen. "Es kann somit erreicht werden, dass Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten stufenweise angeglichen und damit gerechter verteilt werden", so Albert Deß. Auch können die Mitgliedstaaten ihre produktionsgekoppelte Zahlungen nur gering ausdehnen. Die Unterhändler des Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich auf 6,5 Prozent der nationalen Obergrenzen verständigt.
Die Übergangsregelungen sollen noch im Agrarausschuss und im Plenum Ende November formell abgestimmt werden, um noch rechtzeitig zum 1. Januar 2014 in Kraft zu treten.
23.10.13
Neumarkt: Schnelle Einigung