"Nicht einschränken"
NEUMARKT. Das EU-Saatgutrecht soll nach Meinung von MdEP Albert Deß die Hobbygärtner beim Saatguttausch nicht einschränken.
Im Agrarausschuss fand diese Woche eine Expertenanhörung zum europäischen Saatgutrecht statt. Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, dazu: "Die neue Saatgutverordnung ist notwendig, um die zahlreichen bestehenden Rechtsvorschriften zu vereinheitlichen und damit Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt entgegenzuwirken."
Künftig soll es statt der zwölf bestehenden Richtlinien eine einzige Verordnung geben, die in allen Mitgliedstaaten gelten wird. "Wichtig ist, dass ein unabhängiges Anerkennungssystem erhalten bleibt, damit sich die Bauern auf eine hohe und gleichmäßige Saat- und Pflanzengutqualität verlassen können. Der Saatguttausch im privaten Bereich darf dabei nicht einschränkt werden. Der Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten soll weiterhin regional frei erfolgen", so Deß.
Biodiversität und Saatgutvielfalt werden durch den neuen Verordnungsentwurf nicht gefährdet, hieß es. Bei der Sortenregistrierung werde es für Nischenmärkte Ausnahmenregelungen geben. Wichtig ist, dass die europäischen Landwirte durch eine funktionierende Registerprüfung einen Zugang zu hochwertigem Saatgut und Pflanzenmaterial erhalten, um Produktivität und Sortenvielfalt in Europa aufrechtzuerhalten, so Albert Deß.
28.11.13
Neumarkt: "Nicht einschränken"