"Hervorragende Konjunktur"

NEUMARKT. Rente mit 63 sei ein Schritt in die richtige Richtung, hieß es bei der Neujahrsversammlung der Bauarbeiter in Berching.

Der IG Bau-Ortsverbandsvorsitzende, Josef Kraus konnte neben rund 40 Arbeitnehmern der örtlichen Baufirmen den IG Bau-Bezirkssekretär Reinhard Peter begrüßen.

Reinhard Peter betonte, dass in der Baubranche die Konjunktur hervorragend läuft und damit die Lohnerhöhung von 3,2 Prozent ab Mai 2013 angemessen ist. Der Ecklohn liege nun bei 17,62 Euro. Der Gesamtumsatz im Jahr 2013 liege mit 76,8 Milliarden Euro um 1,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Peter betonte: "Baubeschäftigte leisten eine harte Arbeit und bringen Topleistung das muss mit einer dementsprechenden Entgelt honoriert werden. Junge Facharbeiter dürfen deshalb nicht mit Mindestlöhnen abgespeist werden".

In diesem Zusammenhang wies der Sekretär auf die neuen Mindestlöhne ab 1.1.14 im Bauhauptgewerbe hin: Für Fachwerker 13,70 Euro für Helfer 11,05 Euro.

2014 finden wieder Verhandlungen statt. Hier fordern die örtlichen Tarifausschüsse Verbesserungen im Rahmentarif, insbesondere bei Wegegeld und Auslösungsvergütung. Als Lohnerhöhung stellen sich die Berchinger Baugewerkschafter einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro im Monat mehr für alle Lohn und Gehaltsgruppen.

Im weiteren Verlauf der Versammlung nahm das Thema Rente einen besonderen Stellenwert ein. Bezirkssekretär Reinhard Peter bezeichnete den Koalitionsvertrag als Schritt in die richtige Richtung. Damit können nun ab Juli langjährig versicherte mit 45 Beitragsjahren, wobei hier bis zu fünf Jahren Arbeitslosigkeit mit angerechnet wird, abschlagsfrei in die Rente gehen. Allerdings steige dann das Renteneintrittsalter ab dem Jahrgang 52 wieder in Monatsschritten auf das 65te Lebensjahr an. Peter, Jahrgang 1956, könne demnach mit 63 Jahren und 5 Monaten diese Rente beantragen. Spätestens 2017 werden mit der solidarischen Lebensleistungsrente niedrige Renten auf 850 Euro aufgestockt. Voraussetzung hierzu seien 35 Beitragsjahre die später auf 40 angehoben werden. Die Kindererziehungszeiten werden für 1992 geborene Kinder um einen Rentenpunkt auf zwei angehoben. Dies bedeute pro Kind ein plus von 28,14 Euro bei der Rentenberechnung. Da hier vor allem Mütter profitieren werde dies fälschlicherweise als Mütterrente bezeichnet

Peter ging in seinen Ausführungen. auf den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ein, der ab 2015 eingeführt werden soll. Von dieser Regelung bleiben die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz unberührt. Deshalb müsse kein Baubeschäftigter Angst haben, dass der bestehende Mindestlohn abgesenkt werde. Damit sei eine zentrale Forderung der Gewerkschaften umgesetzt.

Die Gewerkschaften müssen sich wehren, dass es inzwischen schon wieder Versuche gibt den Mindestlohn für bestimmte Gruppen wie Erntehelfer, Praktikanten und Zeitungszusteller von der Geltung auszunehmen, hieß es. Große Vermögen könne man mit dem Mindestlohn nicht anhäufen. Bei einer 40 Stundenwoche erreiche man ein Monatseinkommen von 1470 Euro brutto. Das Reiche gerade für Miete und Lebensmittel. Eine Familie könne man davon ohne Sozialhilfe nicht durchbringen.
06.01.14
Neumarkt: "Hervorragende Konjunktur"
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