Pflanzen unter Schutz

NEUMARKT. Achtung bei Auslichtungsarbeiten und beim Heckenschneiden oder Grabenfräsen: Viele Arbeiten sind ab dem 1. März verboten.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wies am Montag darauf hin, dass es vom 1. März bis einschließlich 30. September verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von "Kurzumtriebsplantagen" oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche einschließlich Ufergehölze oder –gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen,

Die Verbote gelten nicht für Es ist außerdem zeitlich unbefristet verboten und nur mit behördlicher Genehmigung möglich, In europäischen oder nationalen Schutzgebieten, beispielsweise FFH-Gebiet, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gelten zusätzlich die einschlägigen Vorschriften, die ein noch behutsameres Vorgehen bei Pflegearbeiten erfordern.

Im Landratsamt räte man, vor Beginn solcher Arbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt unter Telefon 09181-470 287 oder -09181-470 187 die geplanten Maßnahmen abzusprechen, Manches Bußgeldverfahren könne somit vermieden werden; der Gesetzgeber habe den Bußgeldrahmen hier zuletzt bis auf 25.000 Euro ausgeweitet und damit ein deutliches Signal unter anderem für die Schutzwürdigkeit einer ungestörten Brutzeit gesetzt.
20.01.14
Neumarkt: Pflanzen unter Schutz
Telefon Redaktion


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