Saatgut-Verordnung beerdigt
NEUMARKT. "Eine Zwangsregistrierung hätte viele seltene Saatgutarten bedroht", sagte MdEP Deß zur Entscheidung des Europäischen Parlament.
Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission wurde vom Europäischen Parlament mit 650 Stimmen zurückgewiesen.
"Das Europäische Parlament hat mit der Ablehnung des Kommissionvorschlags Ja gesagt zur Sortenvielfalt und Nein zu einem bürokratischen Zentralregister", sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Albert Deß (CSU).
Die EU-Kommission hatte in ihrem Verordnungsentwurf vorgeschlagen, dass Saatgut erst nach einer europaweiten Registrierung mit Eintrag in einem Zentralregister verkauft werden darf. Als Verordnung hätte diese Regelung unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.
"Seltene Saatgutarten und alte Sorten dürfen nicht leichtfertig gefährdet werden", sagte Deß. Ihr Schutz war im Kommissionsentwurf nicht ausreichend garantiert. Eine zu umfassende Pflicht-Registrierung berge zudem die Gefahr, dass Hobbyzüchter und kleine Familienbetriebe sowie mittelständische Saatgutzüchter beim Anbau und Verkauf ihres Saatguts benachteiligt würden. "Deswegen haben wir den Kommissionsentwurf für eine neue Saatgutverordnung beerdigt. Damit geben wir der Kommission die Chance, in der nächsten Wahlperiode einen besseren Entwurf vorzulegen", so Deß.
12.03.14
Neumarkt: Saatgut-Verordnung beerdigt