Notfalls Tonne ersetzen

NEUMARKT. Damit die Müllabfuhr ordnungsgemäß erledigt werden kann, müssen Restmüll- und Papiertonnen in funktionsfähigem Zustand sein.

Darauf wies jetzt das Landratsamt hin. Weil Restmülltonnen Privateigentum sind, ist der Besitzer für den betriebssicheren Zustandverantwortlich. Das heißt, sobald der Deckel lose ist oder ein Scharnier defekt, muss entweder ein neuer Deckel angebracht oder die Tonne ersetzt werden. Auch wenn die Tonne einen Riss aufweist oder ein Rad abgegangen ist, muss sie durch ein funktionsfähige Tonne ersetzt werden.

Defekte Restmülltonnen oder Tonnen mit losen Deckeln müssen nämlich nach Angaben des landratsamtes von den Müllwerkern nicht entleert werden.

Restmülltonnen gibt es beim Abfuhrunternehmen und in den meisten Baumärkten zu kaufen. Im Landkreis Neumarkt zugelassene Gefäße sind 60- und 120-Liter Tonnen, 240-Liter Tonnen und 1100-Liter Container.

Die Papiertonnen sind Eigentum des Landkreises und werden den Nutzern kostenfrei überlassen. Sollte eine Papiertonne defekt sein, wird sie durch den Landkreis repariert oder durch ein funktionsfähiges Gefäß ersetzt. Wer umzieht soll die Papiertonne einfach am alten Wohnort stehen lassen.

Weitere Informationen gibt es in der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/470-239, -334.
26.04.14
Neumarkt: Notfalls Tonne ersetzen
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