"Angaben beibehalten"
NEUMARKT. Geschützte geografische Angaben bei europäischen Agrarprodukten müssen nach Meinung von MdEP Albert Deß beim TTIP-Abkommen beibehalten werden.
Deß fordert den EU-Handelskommissar De Gucht in einer Petition auf, die regionale Vielfalt und Qualität von europäischen Lebensmitteln im Rahmen der Verhandlungen über das sogenannte TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU zu schützen. "Es dürfen keine Handelsabkommen auf dem Rücken der Bauern abgeschlossen werden. Das EU-Herkunftsschutzsystem von geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei europäischen Lebensmitteln muss auch in Zukunft beibehalten werden", sagte der agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und handelspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.
Die Kommission müsse im Rahmen der Verhandlungen auf den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt achten. Auch die europäischen Qualitäts- und Herkunftsschutzbezeichnungen müßten bei diesen Verhandlungen berücksichtigt werden. "Diese Standards sind Grundprinzipien der EU und nicht verhandelbar", so Deß.
Die EU bietet seit 1992 mit ihrem Herkunftsschutzsystem "Geschützte geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen" Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit, geographische Bezeichnungen von Produkten wie zum Beispiel Bayerisches Bier oder Allgäuer Bergkäse schützen zu lassen.
- Bei der "Geschützten Ursprungsbezeichnung" (g.U.) müssen sowohl die Rohstofferzeugung wie auch die Verarbeitung und Herstellung im betreffenden Ort bzw. der Region oder dem Land erfolgen.
- Bei der "Geschützten geographischen Angabe" (g.g.A.) muss entweder die Erzeugung, die Verarbeitung oder die Herstellung im betreffenden Ort, der Region oder dem Land stattfinden.
In Bayern sind derzeit 26 bayerische Produkte wie Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwurst, Bayerisches Rindfleisch, Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler, Bayerischer Meerrettich, Oberpfälzer Karpfen, Aischgründer Karpfen, Fränkischer Karpfen, Abensberger Spargel, Schrobenhausener Spargel, Frankenspargel oder Spalter Hopfen geschützt.
13.05.14
Neumarkt: "Angaben beibehalten"