"Erhebliche Auswirkungen"


Mitglieder des Bundes Naturschutz machen der hochgiftigen
und daher gefährlichen Herkulesstaude den Garaus.
Foto: Archiv/Zwick
NEUMARKT. Gartenabfälle im Wald ? Was eigentlich nicht nach Umwelt-Todsünde klingt, kann erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Gras-Schnitt oder Zierpflanzen belasten nämlich mitunter den Wald erheblich, heißt es aus dem Landratsamt.

Der Sommer neigt sich dem Ende zu und im Garten wird wieder gejätet, umgegraben und zurückgeschnitten. Ist der Garten dann sauber abgeräumt, müssen die Gartenabfälle möglichst sofort weg. Wenn dann der Wertstoffhof gerade nicht geöffnet hat, werden die Abfälle "von manchen rücksichtslosen Zeitgenossen schon mal in den nächsten Wald gefahren" befürchtet man in der Abteilung Abfallwirtschaft des Landratsamtes.


„Gartenabfälle sind doch natürlich, die verrotten schon im Wald“ ist die häufigste Entschuldigung für dieses Fehlverhalten. Dabei gehören Gartenabfälle aus mehreren Gründen auf gar keinen Fall in den Wald.

Aus gemähtem Gras treten Sickersäfte aus, die Boden und Grundwasser verunreinigen können und das Bodenleben stören. Häufig werden auch Reste von Zierpflanzen mit entsorgt, die noch keimfähig sind. Daraus entwickeln sich dann Pflanzen im Wald, die dort nicht hingehören. Die ursprünglich im Wald wachsenden Pflanzenarten werden durch diese Gewächse verdrängt.

Manche dieser Eindringlinge haben es in der Region bereits zu trauriger Berühmtheit gebracht. Das indische Springkraut oder der Riesenbärenklau, auch Herkulesstaude genannt, sind zwei solcher bereits weit verbreiteter Pflanzen, die ursprünglich einmal als Zierpflanzen die Gärten besiedelten.

Sehr oft sind die am Waldrand entsorgten Gartenabfälle auch der Anfang für weitere illegale Ablagerungen, und am Ende entsteht daraus eine wilde Müllkippe. Denn wenn erst einmal Abfall am Waldrand liegt, finden sich schnell Nachahmer und vergrößern den Haufen mit ihren eigenen Hinterlassenschaften, hieß es.

Deshalb stelle das Ablagern von Gartenabfällen in freier Flur auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ein weitaus besserer Weg zur Entsorgung von Gartenabfällen sei die Eigenkompostierung im Garten. Kleingehäckselt und kompostiert ergeben sie einen wertvollen Dünger, der den Garten wieder grünen und blühen lässt.

Wer im Garten nicht selbst kompostieren kann oder will, kann seine Gartenabfälle auch zum Wertstoffhof bringen oder in die Gartenabfallcontainer auf den Wertstoffhöfen geben. Das ist kostenlos und der legale Weg die Gartenabfälle loszuwerden.

Für weitere Fragen zur Gartenabfallverwertung steht die Abteilung Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-209, -219, -211 zur Verfügung.
10.09.14
Neumarkt: "Erhebliche Auswirkungen"
Telefon Redaktion


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