NEUMARKT. Der Europaabgeordnete Albert Deß freut sich über die künftige Rechtssicherheit bei gentechnisch veränderten Organismen.
Nachdem der Umweltausschuss bereits mit großer Mehrheit im jahrelangen Streit um den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für Klarheit gesorgt hat, wurde die Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Parlament noch einmal in Straßburg formal bestätigt.
„Jetzt steht es fest. EU-Mitgliedstaaten haben jetzt Rechtssicherheit und können somit den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen verbieten, selbst wenn die betreffende Pflanze in anderen EU-Ländern zugelassen wurde“, sagte der agrarpolitische Sprecher der EVP-Fraktion und umweltpolitische Sprecher der CSU-Europagruppe, Albert Deß.
Deß begrüßte außerdem, dass Gentechnikkonzerne nicht die Möglichkeit hätten, eine Anbaugenehmigung für veränderte Pflanzen vor Gericht zu erstreiten. Grund dafür ist eine Opt-Out-Regelung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, „umwelt- oder agrarpolitische Zielsetzungen, Landnutzung, traditionelle landwirtschaftliche Praktiken, Fragen der Koexistenz und sozioökonomische Auswirkungen" anführen zu können.