NEUMARKT. Polizisten entdeckten am Karsamstag bei einer Streifenfahrt in einem Waldstück bei Breitenbrunn eine unbeaufsichtigte Feuerstelle.
Dort war vorher scheinbar Astholz verbrannt worden. Da solche "Mottfeuer" im Wald nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig sind, wenn das Feuer bis zum kompletten Erlöschen von Personen mit geeigneter Ausrüstung überwacht wird, kommt auf den Verantwortlichen nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Waldgesetz zu.
Die Parsberger Beamten vergaßen nicht darauf hinzwueisen, daß es erst in jüngster Vergangenheit einen ähnlichen Fall mit einem nächtlichen Feuerwehreinsatz gegeben hatte. Es sei wesentlich sinnvoller und ungefährlicher, das bei Waldarbeiten anfallenden Astholz zu häckseln und einer "nutzbaren thermischen Verwertung" zuzuführen.