Schulsprengel beachten

NEUMARKT. Am Mittwoch, 22. April, findet die Einschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/16 an den sieben Grundschulen in der Stadt Neumarkt statt.

Dazu sind die Eltern von den jeweiligen Sprengelschulen bereits angeschrieben worden, um die erforderlichen Unterlagen auch dabei zu haben.


Das Staatliche Schulamt wies darauf hin, dass die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Schulsprengeln unbedingt eingehalten werden müsse, auch wenn aus triftigen Gründen ein schriftlicher Antrag auf Besuch einer anderen Grundschule gestellt worden ist oder noch gestellt wird. Das betrifft sowohl Gastschulanträge wie auch Anträge auf Besuch der Ganztagesschulen.

Der Grund dafür ist einfach: Über alle Anträge kann erst entschieden werden, wenn die Schuleinschreibung und die Klassenbildung abgeschlossen sind. Eine Klasse könne schließlich nicht unbegrenzt Schüler aufnehmen. Um hier eine Entscheidung treffen zu können, müssten alle Anträge vorliegen.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die zwischen 1. Oktober 2008 und 30. September 2009 geboren sind. Kinder, die in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.

Erneut meldepflichtig sind bereits 2014/15 angemeldet und auf Antrag zurückgestellte Kinder. Hier soll der Zurückstellungsbescheid mitgebracht werden. Eine „vor-vorzeitige“ Schulaufnahme ist möglich für Kinder, die nach dem 1.1.2010 geboren sind. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
10.04.15
Neumarkt: Schulsprengel beachten
Telefon Redaktion


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