NEUMARKT. Die Durchfahrt zwischen der Hallertorstraße und dem Rathausplatz vor dem Rathaus vorbei ist nur für den Linien- und Schulbusverkehr erlaubt.
Darauf wies die Stadtverwaltung hin. Andere Kraftfahrzeuge dürfen diesen Bereich nicht befahren. Sie müssen im Rahmen der momentan laufenden Sperrung des Unteren Tores die anderen Möglichkeiten der Ein- und Ausfahrt zur oder aus der Marktstraße nutzen.
In dem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass die Durchfahrtsmöglichkeit am Rathaus von der Oberen in die Untere Marktstraße durch die Fußgängerzone erlaubt ist, allerdings eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf zehn Stundenkilometer gilt.