NEUMARKT. Ab Donnerstag geht es an den Geldbeutel: die Erhöhung der Parkgebühren an Mühlstraße und Dr.-Grundler-Straße wird umgesetzt.
Wie damals noch am gleichen Abend berichtet, hatte der Bauausschuß in seiner Sitzung gegen die meisten Stimmen der CSU und die Stimmen der SPD die Verdoppelung der Parkgebühren durchgesetzt. Anwohner und Dauerparker mit entsprechenden Lizenzen sind von den Parkgebühren und damit auch von der drastischen Erhöhung nicht betroffen.
Ab 22. Oktober werden die vom Bau-, Planungs- und Umweltsenat in seiner Sitzung am 23. September gefassten Beschlüsse für die Parkplätze in der Mühlstraße und Dr.-Grundler-Straße wirksam, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung aus dem Neumarkter Rathaus.
Ab Donnerstag ist dort nur noch eine Maximalparkdauer von zwei Stunden zulässig. Zudem verdoppelt sich der Parktarif auf 50 Cent pro 30 Minuten. Als weitere Änderung wird auch der Zeitraum der Gebührenpflicht ausgedehnt. Künftig muss für das Parken auf den genannten Parkplätzen von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 20 Uhr gezahlt werden.
Die Stadt reagiere damit auf die Änderung der Parksituation im Umfeld und die Tatsache, dass sowohl in der Tiefgarage des NeuenMarktes wie auch auf dem Parkplatz des Landratsamtes Gebühren fällig sind, hieß es.