NEUMARKT. Blutspende und Grippeschutzimpfung schließen sich nicht aus. Darauf wies BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann bei der Vorstellung der Blutspendetermine hin.
Der Pieks zum Grippeschutz sei nicht nur gut für die eigene Gesundheit, sondern gleichzeitig im Sinne der Blutspende. An drei Terminen kann man sich in drei Orten des Landkreises Blut abnehmen lassen.
„Die Grippeschutzimpfung wird von den meisten gut vertragen, da kein Lebendimpfstoff, sondern gereinigte Influenza-Virus-Antigene verwendet werden“, sagte BRK-Kreisgeschäftsführer Zimmermann. Und auch Impfung und Blutspende vertragen sich gut: „Weder hat die Blutspende Auswirkungen auf den Impfschutz, noch beeinträchtigt der Impfstoff die Blutspende.“
Dennoch empfiehlt der BSD gesundheitsbewussten Spendern, nicht direkt von der Impfung zur Blutspende zu gehen, sondern besser einen Tag Pause dazwischen einzulegen. Und wer bereits leicht verschnupft ist, wartet besser eine ganze Woche vom Abklingen des Schnupfens bis zur nächsten Blutspende. Mit Fieber sollte erst nach vier Wochen Pause wieder gespendet werden.
Wer bereits krank und arbeitsunfähig geschrieben ist, darf kein Blut spenden. Zum einen besteht in dieser Zeit kein Versicherungsschutz, zum anderen: „Denken Sie an die Patienten und Empfänger ihrer Blutspende. Sie befinden sich meist schon in einem geschwächten Zustand und dürfen keinem weiteren Risiko, wie etwa durch einen Infekt beim Spender und eine eventuelle Medikamenteneinnahme, ausgesetzt werden“, so der BRK-Kreisgeschäftsführer.
Allein in Bayern werden täglich etwa 2000 Blutkonserven benötigt. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletzten geholfen werden.
Blutspenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 73 Jahren. Als Erstspender sollte man nicht älter als 64 sein. Frauen können viermal, Männer sogar sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen. Mitbringen sollen die Blutspender ihren Blutspendeausweis, bei Erstspendern reicht ein amtlicher Lichtbildausweis.