Gefährliche Kracher


Polizei, Bezirksregierung und Zoll warnen vor illegalen Kracher-
Käufen in Tschechien. Unser Foto zeigt sichergestellte Kugel-
bomben
Foto:Zoll
NEUMARKT. Pünktlich vor dem Jahreswechsel zogen die auch für den Landkreis Neumarkt zuständigen Regensburger Zöllner fast 7000 Stück gefährliche Feuerwerkskörper aus dem Verkehr.

Der Verkauf von legalen Böllern und Raketen beginnt erst am Dienstag, hieß es dazu von der Gewerbeaufsicht, die die behördlich genehmigten Lager für Feuerwerkskörper von Großhändlern, Handelsketten und Herstellern auf ihre Sicherheit kontrolliert.

Die beiden Weihnachtsfeiertage nutzen einige sparsame Hobby-Feuerwerker zu einem Besuch im Nachbarland Tschechien, um sich für den bevorstehenden Jahreswechsel mit hochgefährlichen Böllern einzudecken. So stellten die Zöllner der Kontrolleinheiten Verkehrswege Selb, Waidhaus und Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg innerhalb kürzester Zeit insgesamt etwa 7000 Stück Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen sicher.

Dabei gingen den Beamten aus Selb auch zwei Schmuggler ins Netz, die anscheinend ein besonders großes Feuerwerk abbrennen wollten: Fast 5100 Stück unerlaubte pyrotechnische Gegenstände, darunter ein Brett, auf dem mehrere Feuerwerksbatterien montiert waren, stellten die Zöllner bei zwei deutschen Staatsangehörigen sicher. Neumarkter waren unter den Ertappten übrigens nicht dabei, sagte ein Zoll-Spreche auf Nachfrage von neumarktonline.


„Wer mit illegalen Silvesterkrachern angetroffen wird, muss mit einer Geld –oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so Johannes Kopp, Leiter der Kontrolleinheit Selb.

Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit einer entsprechenden Kennzeichnung (Registriernummer und CE-Kennzeichen oder BAM-Zulassungszeichen) versehen.
Für Feuerwerkskörper gelten ähnlich strenge Regeln wie für Sprengstoff. Sie dürfen nur in begrenzten Mengen, an bestimmten Orten und nicht zusammen mit anderen gefährlichen Stoffen gelagert werden. Außerdem achtet die Gewerbeaufsicht darauf, dass ausschließlich ordnungsgemäß zugelassene Feuerwerksartikel in den Handel kommen.
28.12.15
Neumarkt: Gefährliche Kracher
Telefon Redaktion


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