NEUMARKT. Ein Landwirt im Raum Parsberg wurde erwischt, als er an Fronleichnam auf seinem Feld arbeitete - und wurde jetzt angezeigt.
Die Arbeiten wären nämlich zum Beispiel wegen der Witterung nicht zwingend notwendig gewesen, hieß es von der Polizei.
Die Polizei wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verbot zur Durchführung öffentlich bemerkbarer Arbeiten für Sonn- und Feiertage gilt und die "Unaufschiebbarkeit der Arbeiten" dabei sehr streng gesehen wird.