NEUMARKT. Am Mittwoch findet ab 19 Uhr im Vortragsraum in der Klinik Parsberg eine Informationsveranstaltung über die neuen Pflegegrade statt.
Seit dem 1. Januar ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
An Stelle der bisherigen drei Pflegestufen treten ab Januar 2017 die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge. Die Beurteilung der individuellen Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand des neuen Begutachtungsverfahrens. Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden zu diesem Zeitpunkt automatisch in die fünf neuen Pflegegrade eingestuft. Begutachtungen erfolgen von nun an auf Basis des neuen Instruments.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an die gesamte Bevölkerung und soll die Möglichkeiten und Hilfe bei der Versorgung von Pflegebedürftigen zuhause erläutern. Ebenso wird über die neuen Leistungsbeiträge für die stationäre Unterbringung informiert.
Referenten sind Rosi Schmidt vom Roten Kreuz, Rosa Wagner von der Nachbarschaftshilfe Parsberg und Elke Meid vom Sozialdienst an der Klinik. Bereichspflegedienstleiter Michael Wittmann moderiert. Der Besuch der Veranstaltung ist kostenlos.