Wenn sich im Winter kein Stein mehr rührt auf dem Bau, drohen den Beschäftigten oft Entlassungen
NEUMARKT. Arbeitslos im Winter – das muss nicht sein: Die rund 200 Baubetriebe im Landkreis Neumarkt können ihren Mitarbeitern in der kalten Jahreszeit den Gang zum Arbeitsamt ersparen.
Wenn auf den Baustellen witterungsbedingt nichts mehr geht, erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld ("Saison-Kug") ab dem 1. Dezember die Weiterbeschäftigung von Maurern, Dachdeckern und Co.
Die
erhalten vom Arbeitsamt dann ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent
des Nettolohns. Die IG BAU Oberpfalz spricht von einer „Winter-Brücke, die
möglichst viele heimische Unternehmen nutzen sollten“ – zumal eine wichtige
bürokratische Hürde weggefallen sei.
Denn bislang mussten Firmen bei Frost und Schnee auf das Arbeitsamt zugehen
und einen formellen Antrag stellen. Das hat sich jetzt geändert. Ab sofort müssen
Bauunternehmen der Behörde lediglich mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat.
Wenn
Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es jetzt,
das Arbeitsamt nachträglich zu informieren. Damit kann jeder Betrieb frei planen
und flexibel auf jedes Wetter reagieren.
Für Stefan Königsberger,
Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberpfalz, ist klar: „Die neue Regelung erspart den
Betrieben einiges an Schreibarbeit. Es gibt damit keine vernünftigen Argumente
gegen das Saison-Kug mehr.“
Im letzten – vergleichsweise milden – Winter meldeten sich nach Angaben der
Arbeitsagentur im Landkreis Neumarkt noch 318 Beschäftigte der
Baubranche arbeitslos. Die IG BAU hofft auf einen Rückgang.
Dafür sei das
Saison-Kug ein zentraler Baustein, so Königsberger. „Das Schlechtwettergeld hilft
Beschäftigten und Unternehmen. Die einen haben eine klare Perspektive und stabile
Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen
und müssen nicht neu einstellen.“
Saison-Kug-berechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks
und des Garten- und Landschaftsbaus. Die Leistung wird zwischen Dezember und
März gezahlt. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November
begonnen.