Bewährung für Kinderporno-Besitz

NEUMARKT. Ein 55jähriger Neumarkter, der über tausend Kinderpornos gesammelt hatte, kam vor Gericht mit einer Bewahrungsstrafe davon.

Der Mann, der seine dreckigen Filmchen auch im Internet verbreitete, sollte nach Meinung der Staatsanwaltschaft in den Knast - zumal er einschlägig vorbestraft war. Damals erhielt er wegen des Besitzes von Kinderpornos nur eine Geldstrafe.


Die Stastsanwältin beantragte ein Jahr und neun Monafte Gefängnis - selbstverständlich ohne Bewahrung.

Die gab es aber dann doch noch: das Gericht verurteilte den Neumarkter zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre zu Bewährung. Außerdem muß der Mann 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Angeklagte konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
19.01.17
Neumarkt:  Bewährung für Kinderporno-Besitz
Telefon Redaktion


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