Wieder Bezirks-Preise

NEUMARKT. Der Bezirk Oberpfalz sucht auch 2017 wieder Preisträger für den Kulturpreis, den Jugend-Kulturförderpreis sowie den Denkmalpreis.

Der Kulturpreis des Bezirks Oberpfalz ist in diesem Jahr ausgeschrieben in den drei Bereichen „Blaskapellen/Blasmusik“, „Galerien“ und „Theatervereine“. Das Preisgeld beläuft sich auf je 3500 Euro.

In der Sparte „Blaskapellen/Blasmusik“ wird eine Stadt-, Ortskapelle bzw. Jugendblaskapelle aus der Oberpfalz gesucht, die nicht nur durch hohe musikalische Qualität überzeugt, sondern sich auch beständig in das kommunale Kulturleben einbringt. Die Blasorchesterformation sollte seit mindestens zehn Jahren bestehen.


Im Bereich „Galerien“ sollte die hohe qualitative und kontinuierliche Arbeit des Bewerbers nachgewiesen werden. Die Galerie sollte seit mindestens fünf Jahren in der Oberpfalz bestehen, Künstler aus der Region präsentieren und sich mit einem eigenen kreativen Programm in das Kulturleben einbringen.

Theatervereine oder Theatergruppen, die seit mindestens 15 Jahren bestehen und bei den regelmäßigen, überörtlich wahrgenommenen Aufführungen durch hohe Qualität und großes ehrenamtliches Engagement überzeugen, können sich in der dritten ausgeschriebenen Sparte bewerben.

Der mit insgesamt 3.000 Euro dotierte Jugend-Kulturförderpreis wird für gelungene kulturelle Aktivitäten junger Menschen (bis 21 Jahre) vergeben. Der Preis soll junge Menschen anspornen, sich weiter kulturell zu engagieren. Dabei unterscheidet der Preis die Bereiche „ästhetisch-künstlerisches Handeln“ wie beispielsweise Musik, Theater oder Literatur und „Soziokultur“ mit zum Beispiel interkultureller oder zwischenmenschlicher Begegnung, Ausgestaltung der Lebenswelt oder Weiterentwicklung demokratischer Kultur. Bewerben können sich einzelne junge Menschen, Jugendgruppen, Schulklassen sowie Organisationen und Einrichtungen aus der Oberpfalz.

Bereits zum fünften Mal vergibt der Bezirk Oberpfalz den mit 5000 Euro dotierten Denkmalpreis. Damit würdigt er das Engagement von Eigentümern und Maßnahmeträgern im Bereich der Denkmalpflege. Ausschlaggebend sind dabei die fachliche Qualität der Maßnahme, das finanzielle und ideelle Engagement des Eigentümers sowie die Bedeutung des Denkmals, das in der Oberpfalz liegen muss. Das Ende der Sanierung sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
05.02.17
Neumarkt: Wieder Bezirks-Preise
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