NEUMARKT. Beim Roßmarkt in Berching gibt es heuer nicht die sonst üblichen Tauben und Geflügel: das Landratsamt erinnert an die Stallpflicht.
Die Behörde wies am Montag darauf hin, dass für Geflügel nach wie vor die Stallpflicht gelte und die Tiere auf keinen Fall im Freien gehalten werden dürfen.
Gerade der Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg zeige, dass derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung im Freien bestehe, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel wegen des Winters sehr niedrig sei.
Selbstverständlich seien alle Märkte für Geflügel und Tauben untersagt. Das gelte auch beim Rossmarkt in Berching.