NEUMARKT. Das Landratsamt wies daraufhin, dass für Geflügel nach wie vor die Stallpflicht gilt.
Die sogenannte Allgemeinverfügung vom November letzten Jahres wird bis zum 20.Mai verlängert. Bis dahin dürfen die Tiere auf keinen Fall im Freien gehalten werden dürfen, hieß es.
Gerade der Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg zeige, dass derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung im Freien bestehe, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel aufgrund des Winters sehr niedrig ist.
Außerdem sind alle Märkte für Geflügel und Tauben untersagt.