NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt erfüllt weit mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Soll bei der Beschäftigung Schwerbehinderter.
Dabei erfülle man nicht nur die vorgeschriebenen fünf Prozent an Stellen, die mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt sein müssen, sondern gehe deutlich über diesen Wert hinaus und erreicht eine Quote von zuletzt 7,34 Prozent, hieß es.
Die Beschäftigungsquote bei der Stadt Neumarkt für den Personenkreis der Schwerbehinderten geht aus den Angaben zur jährlichen Meldung an das Arbeitsamt hervor, die bis 31.Mörz für das Jahr 2016 vorliegen muss. Meldepflichtig sind dabei alle Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen.
Gesetzlich sind diese Betriebe verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stellen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. „Hier wurde die Stadt Neumarkt noch nie zur Kasse gebeten, denn wir erfüllen diese Quote schon seit sehr vielen Jahren und liegen jeweils sogar weit darüber“, sagte Oberbürgermeister Thumann.