NEUMARKT. Heuer findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffen für Amtsgericht und Landgericht statt.
Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann der beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildete Schöffenwahlausschuss eine Auswahl trifft. Dabei besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Für die Bürger der Stadt Neumarkt müssen Vorschläge bis zum 23.März schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Das Rechtsamt steht auch telefonisch unter 09181/255-210 für Rückfragen zur Verfügung.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt und nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.