Haftbefehl wegen Mordes

Gunzenhausen. Der 31jährige Mann, der im Verdacht steht, seine Ehefrau und die drei Kinder getötet zu haben (wir berichteten), hat sich offenbar mit einem Trick ins Haus der späteren opfer geschlichen.

Die 29jährige Ehefrau beabsichtigte offensichtlich, wegen zurückliegender Misshandlungen der Kinder und ihrer Person durch den Ehemann eine Trennung herbeizuführen. Bereits am 21.Juni waren dem Ehemann die Schlüssel für die gemeinsame Wohnung abgenommen und ein Kontakt- und Näherungsverbot ausgesprochen worden, nachdem die Polizei über eine Zeugin informiert worden war, dass der Familienvater seine beiden Söhne verprügeln soll und dies von der Ehefrau und den Kindern mündlich bestätigt worden war.

Eine förmliche Anzeige mit Strafantragstellung hatte sie am Montag bei der Polizei erstattet. Zusätzlich wurde am gleichen Tag eine Gefährderansprache mit Gewahrsamsandrohung bei Nichtbeachtung durchgeführt. Für Dienstag bestand eine Vorladung beim Sachbearbeiter für Häusliche Gewalt, die der Ehemann mit vereinbart hat. Außerdem wurden sofort die zuständigen Interventions- und Betreuungsstellen eingebunden.

Doch am Dienstag kam der Ehemann kurz vor 6 Uhr unter dem Vorwand, seine Arbeitskleidung abholen zu wollen, in die Nähe des ehemals gemeinsamen Wohnanwesens. Durch einen fingierten Anruf ließ er sich die angeblich dringend benötigten Gegenstände von einem Verwandten, der sich mittlerweile in der Wohnung aufhielt, vor das Haus bringen.

Gleichzeitig verschaffte er sich aber unbemerkt Zugang zum Mehrfamilienhaus und drang gewaltsam in seine frühere Wohnung ein. Laut Obduktionsbericht verletzte er mit einem Messer die Frau und seine drei Kinder tödlich. Als der Verwandte zurück in die Wohnung im dritten Stock kam, sprang der Ehemann über den Balkon in die Tiefe.

Angehörige, Zeugen und Mitschüler der getöteten sieben und neun Jahre alten Jungen sowie die Spielgefährten des dreijährigen Mädchens wurden noch am Tattag durch verschiedene Kriseninterventionsteams betreut.

Der Ehemann konnte wegen seiner Verletzungen noch nicht vernommen werden. Er befindet sich noch in einer Klinik. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Amtsgericht Ansbach Haftbefehl wegen Mordes in vier Fällen gestellt.
27.06.18
neumarktonline: Haftbefehl wegen Mordes
Telefon Redaktion


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