Verbotenes Einrad
Nürnberg. Ein 33jähriger Kraftfahrer aus dem Osten, der mit einem sogenannten „
Mono-Wheel“ unterwegs war, erregte am Montag-Nachmittag die Aufmerksamkeit einer Streife der Nürnberger Verkehrspolizei.
Der Berufskraftfahrer hielt sich mit seinem Lastwagen in Nürnberg auf. Um, wie er sagte, bei seinen Aufenthalten in fremden Städten die Gegend zu erkunden, hatte er sich dieses selbstbalancierendes Einrad mit Elektroantrieb angeschafft. Damit fuhr er nun gegen 13 Uhr in der Regensburger Straße auf Höhe der Scharrerstraße auf dem Gehweg.
Die Kontrolle der Beamten ergab, dass das Einrad bauartbedingt schneller als sechs Stundenkilometerfahren konnte. Um es damit auf öffentlichem Verkehrsgrund fahren zu dürfen, hätten etliche Voraussetzungen vorliegen müssen:
- An dem Einrad hätte ein amtliches Kennzeichen, gleich einem Pkw, angebracht sein müssen. Dies war nicht der Fall.
- Es hätte versichert sein müssen. Auch dies war nicht der Fall.
- Der Fahrer unterlag der Helmpflicht, der er nicht nachkam.
- Auf Grund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des „Mono-Wheels“ musste der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nachweisen. Da er allerdings Berufskraftfahrer ist, legte er die gültige Fahrerlaubnis der Klasse C E (Lkw über 12 Tonnen) vor.
Nach Prüfung aller vorliegenden Verstöße wird der Mann nun wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie weiteren Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung angezeigt.
Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Euro sowie entsprechender Belehrung durfte der Mann seinen Weg fortsetzen - natürlich ohne Benutzung des Einrades.
07.08.18
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