neumarktonline Dokumentation

Resolution des CSU-Kreiverbandes Neumarkt

zum Bürokratieabbau, Vereinfachung des Zuschusswesens und Abbau von Standards

In Deutschland gibt es ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen. In den letzten 10 Jahren wurden hiervon 10.000 neue geschaffen. Gerade die Kommunen im ländlichen Bereich mit einer dün-nen Personaldecke in der Verwaltung haben unter der Fülle der Bürokratie zu leiden.

Jüngstes Beispiel sind das komplizierte Vereinnahmen des Büchergeldes und das neue Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.

Die Resolution wurde bei der Kreisvorstandsitzung des CSU-Kreisverband am 23.Mai 2006 einstimmig beschlossen und wird zur weiteren Behandlung der einzelnen Problemfelder an den Leiter der Staatskanzlei Herrn Staatsminister Eberhard Sinner übergeben.

Nachfolgend nach den verschiedenen Ressorts getrennt die Problemfälle mit Lösungsansätzen:

Finanzwesen

  1. Problem: Die Zuschussverteilung ist viel zu kompliziert; zuviel Geld und Zeit bleibt für die Administration auf der Strecke.
    Lösung: Zuschussmaßnahmen sollten vereinfacht werden. Das Instrumentarium der pauschalen Gewährung von Zuschüssen und Festbetragsförderungen, abhängig von Kostenschätzungen oder Ausschreibungsergebnissen, sollte verstärkt genutzt werden. Auch die komplizierte Ermittlung von nicht zuwendungsfähigen KAG-Beiträgen beim Straßenbau sollte durch Anwendung von Pauschalsätzen drastisch vereinfacht werden. Positive Beispiele gibt es z.B. im GVFG-Bereich und im Bau von neuen Feuerwehrgerätehäusern. Hier wird über Pauschalen oder in Form einer Festbetragsförderung auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen bzw. Ausschreibungsergebnissen die Förderung ermittelt. Dies müßte bei z.B. Schulgeneralsanierungen usw. ebenso gestaltet werden.
  2. Problem: Da Förderungen sehr oft über Jahre hinweg von den Gemeinden zwischen finanziert werden müssen, wird ein nicht unerheblicher Teil durch die Verzinsung bereits gebunden. Weiter können dadurch Projekte nicht mehr verläßlich geplant und umgesetzt werden.
    Lösung: Der Freistaat muß die Mittelbereitstellung mit den Zuwendungsbescheiden koordinieren.
  3. Problem: Bei den meisten Förderverfahren ist nach Abschluss der Durchführung der Maßnahmen ein zahlenmäßiger Verwendungsnachweis zu erbringen.
    Lösung: Zumindest bei den Förderverfahren, bei denen Kostenpauschalen Anwendung finden, sollte sich der Verwendungsnachweis auf die Bestätigung der tatsächlichen Durchführung beschränken. Vom Zuschussgeber müssten nur noch die Realisierung des Projekts geprüft werden.
  4. Problem: Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung werden große Zeiteinheiten (viele Tage - sogar Wochen) ausschließlich dafür verwendet, Aufstellungen und Statistiken zu fertigen, die letztlich vorhanden sind, nur nicht in dieser Form und Zusammenstellung. Die Aufstellungen erscheinen im Wesentlichen unnötig und kosten eine Menge Geld.
    Lösung: Reduzierung der unnötigen Prüfungstätigkeit.
  5. Problem: Bei Überschreitung von Schwellenwerten ist eine EU-weite Ausschreibung zwingend vorgeschrieben. Das Verfahren ist äußerst kompliziert und für kleinere Kommunen ohne externe Fachleute nicht machbar.
    Lösung: Heraufsetzen der Schwellenwerte oder besser: ein völliger Verzicht auf die Verpflichtung zur EU-weiten Ausschreibung.
  6. Problem: Der völlig überzogene Prüfungsaufwand bei EU-Förderung lässt den Eindruck entstehen, dass für einen EURO an Fördermitteln mindestens ein weiterer EURO für die Administration aufgewendet werden muss.
    Lösung: Ausdehnung der unter dem Problempunkt 1 geschilderten Vereinfachungen auf EU-Ebene.
  7. Problem: Die Rechtsprechung zum Beitragsrecht, sowohl zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht als auch zu den leitungsgebundenen Einrichtungen, wird von den Gerichten ungeheuer verkompliziert. War bei der Erhebung von Kanalgebühren bis vor einigen Jahren der Frischwassermaßstab uneingeschränkt anerkannt, soll dies nun plötzlich nicht mehr gerecht sein und eine gesonderte Niederschlagswassergebühr errechnet werden. Schon die Ermittlung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung ist hoch kompliziert und ohne externe Fachkräfte nicht zu machen. Noch aufwändiger ist die Ermittlung des Verteilungsmaßstabs in Form der an die Entwässerung angeschlossenen befestigten Flächen. Letztlich wurde eine Spielwiese für Fachbüros und Berater geschaffen. Die damit verbundenen hohen Kosten müssen über die Verbrauchsgebühren und damit von den Bürgern wieder hereingeholt werden. Beitrags- und Gebührengerechtigkeit JA; aber können wir es als Sachwalter der öffentlichen Einrichtungen eigentlich noch verantworten, für das letzte Quäntchen Gerechtigkeit den Bürger so stark zu belasten?
    Lösung: Unterbindung solcher Auswüchse der Rechtsprechung durch klare gesetzliche Regelungen.

Wahlrecht

  1. Problem: Sofern Wahlen in einem Jahr zu verschiedenen Terminen stattfinden, führt dies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Es muss die Mehrfachführung von Wählerverzeichnissen, das Abhalten zahlreicher Belehrungsveranstaltungen der Wahlhelfer, mehrfache Berufung der Wahlhelfer und nicht zuletzt ein vervielfachter Kostenaufwand durch die verschiedenen Termine in Kauf genommen werden. Durch die vielfachen Termine, gerade auch durch Volks- und Bürgerentscheide, wird es immer schwieriger Wahlhelfer zu finden.
    Lösung: Wahltermine sollten nach Möglichkeit zusammengelegt werden. Bei der Terminwahl sollten politische Gründe zurückgestellt und die Wahllogistik und die Kosten in den Vordergrund der Betrachtung gestellt werden.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen, Personenstandswesen

  1. Problem: Die Meldebehörden sind verpflichtet, alle Geburten an die Gesundheitsbehörden zu melden. Früher erfolgte diese Meldung durch die Standesämter, die von der Geburt wesentlich früher unterrichtet sind. Die Meldebehörden erfahren dies erst auf Grund der Mitteilung durch das Geburtsstandesamt.
    Lösung: Die Verpflichtung der Meldungen für das Neugeborenen-Screening sollte wieder auf die Standesämter zurück verlagert werden.
  2. Problem: Kirchenaustritte müssen beim Standesamt erfolgen. Von dort erfolgt die Weitermeldung an das Finanzamt, Kirchensteueramt und Einwohnermeldeamt. Abgleiche zwischen den verschiedenen Datenbeständen sind oftmals nötig.
    Lösung: Der Kirchenaustritt erfolgt ebenso wie der Kircheneintritt beim Pfarramt und wird von der Kirche zentral verwaltet. Hierzu müsste lediglich das Kirchensteuergesetz geändert und die Dienstanweisung für Standesbeamte angepasst werden.
  3. Problem: Derzeit müssen Heiratswillige, die nicht in ihrer Heimatgemeinde heiraten wollen, dennoch in Ihrer Heimatgemeinde die Anmeldung zu ihrer Eheschließung durchführen. Hier wird die erste Prüfung der Ehefähigkeit durchgeführt. Anschließend wird das Geheft an die Eheschließungsgemeinde gesandt und dort nochmals geprüft, ob sich Änderungen ergeben haben. Ergebnis: Teilweise doppelte Verwaltungstätigkeit und doppelter Anfall der Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit.
    Lösung: Die Anmeldung zur Eheschließung sollte beim Eheschließungsstandesamt stattfinden, das die Ehefähigkeit abschließend prüft. Hier müsste ebenfalls die Dienstanweisung für die Standesbeamten geändert werden.
  4. Problem: Jeder Standesbeamte muss in fünf Jahren 40 Fortbildungspunkte sammeln, um seine Bestellung nicht zu verlieren.
    Lösung: Die Anforderungen könnten wesentlich gelockert werden. Die seltenen komplexen Trauung mit Auslandsbeteiligung könnten zentral im Landkreis abgehandelt werden.
  5. Problem: Der Einsatz von Laserdruckern im Standesamt ist für Personenstandsbucheinträge untersagt. Daher müssen weiterhin separate und teuere Matrixdrucker mit dokumentenechten Farbbändern verwendet werden. Notare dagegen dürfen Urkunden für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und andere ebenso wichtige Dokumente mit einem Laserdrucker erstellen.
    Lösung: Einsatz von Laserdruckern im Standesamt für Personenstandsbucheinträge erlauben.
  6. Problem: Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr ist sehr oft nicht mehr gewährleistet, da Fahrer mit entsprechenden Fahrerlaubnissen fehlen. Zum einen gilt der neue Pkw-Führerschein nicht mehr für Fahrzeuge bis 7,5to, sondern nur noch bis 3,5to und zum anderen mangelt es an sogenannten LKW-Führerscheine. Die Bundeswehr bildet nur noch einen Bruchteil aus.
    Lösung: Den Feuerwehrführerschein analog Österreich einführen.
  7. Problem: Der Vollzug der Feuerbeschauverordnung liegt im pflichtgemäßen Erfüllen der Gemeinde. Die Gemeinden sind in aller Regel fachlich überfordert, eine ordnungsgemäße Feuerbeschau im Gemeindegebiet durchzuführen.
    Lösung: Auf die Feuerbeschau kann auf Grund mehrfacher Überprüfungen der Gebäude durch Kaminkehrermeister und der Berufsgenossenschaft bzw. der Gemeindeunfallversicherungsverband sowie auf Grund der Einsatzpläne der Freiwilligen Feuerwehren verzichtet werden.
  8. Problem: Bei der technischen Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr müssen zahlreiche Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. So müssen alle 10 Jahre die Reifen der Fahrzeuge erneuert werden, auch wenn diese nach Bewertung von Fachleuten im besten Zustand sind. Gleiches gilt für den Austausch von Sicherheitsgurten. Bestens erhaltene Gurte müssen entsorgt werden. Auch Hebekissen, die kaum im Einsatz und somit praktisch neuwertig sind, müssen mit erheblichen Finanzbedarf ersetzt werden.
    Lösung: Nicht zu starre technische Normen sollten für die Überprüfung der Qualität der Ausrüstungsgegenstände maßgeblich sein, sondern Einzelfallentscheidungen nach Prüfungen vor Ort. So könnte Geld für die Feuerwehren prioritär in anderen wichtigen Bereichen eingesetzt werden.

Öffentliches Bauwesen

  1. Problem:Auf Grund des Strukturwandels in der Landwirtschaft werden viele Höfe nicht mehr bewirtschaftet und aufgegeben. Diese nicht mehr genutzte Bausubstanz befindet sich überwiegend im Außenbereich. Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sind diese leer stehenden Höfe jedoch nur begrenzt nutzbar.
    Lösung:Neue Regelungen, die eine weitere Nutzung leer stehender Höfe auch im Außenbereich ermöglichen, jedoch unter Einbeziehung der Planungshoheit der Gemeinden.

Umweltrecht

  1. Problem: Gegen den Willen der Grundeigentümer wurde in den meisten Gemeinden eine FFH-Gebietskulisse festgelegt. Selbstverständlich betrifft dies auch gemeindliche Grundstücke. Bei Bauleitverfahren und Errichtung von infrastrukturellen Projekten wie z.B. Wege und Abwasserleitungen können Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen Mehraufwendungen umgesetzt werden. Dies trifft leider auch bei privaten Maßnahmen zu.
    Lösung: Für gemeindliche und private Projekte ist die FFH-Umsetzung drastisch zu lockern. Bei der Ausweisung wurden Versprechungen gemacht, die nun nicht mehr eingehalten werden.
  2. Problem: Bei den Regierungen wurden die Landwirtschaftsverwaltungen abgeschafft. Die gleiche Vorgehensweise wird für die Höhere Naturschutzbehörde gefordert. Die Aufgaben können bei den Landratsämtern effektiver, zielgerichteter und vor allem kostensparender erledigt werden.
    Lösung: Die Abteilung bei den Regierungen auflösen und an die Landratsämter delegieren
  3. Problem: Der Öko-Ausgleich nach dem Bayer. Naturschutzgesetz ist bei z.B. Ausweisung eines Baugebietes nur mit erheblichen finanziellen Aufwand umzusetzen. Grund hierfür ist, dass die Maßnahmen im Baugebiet selbst zu wenig Anrechung finden. Bei kleinen Baumaßnahmen, wie z.B. Verbreiterung einer Straße sollte dieser Öko-Ausgleich gänzlich entfallen.
    Lösung: Sofern ein Baugebiet durchgrünt wird, muss dies als Öko-Ausgleich genügen. Bei kleineren Baumaßnahmen soll der Ausgleich gänzlich entfallen. Nicht nachvollziehbar ist, wenn ein Baugebiet auf einer vormals intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche (z.B. Maisacker) ausgewiesen werden soll und hierfür ein Ausgleichsfaktor von 0,3 gefordert wird, obwohl im Neubaugebiet eine intensive Durchgrünung an öffentlichen Flächen und in privaten Hausgärten stattfindet, die zum Teil - z.B. bei der Anlage von Gartenteichen - Biotopcharakter aufweisen.
  4. Problem: Jährlich müssen bis zum ersten April Kanaluntersuchungen und Sichtprüfungen an das Wasserwirtschaftsamt gemeldet werden. Lösung: Lockerung dieser Verpflichtung. Die Zeitintervalle sind erheblich auszudehnen. Gerade bei der kostenintensiven TV-Befahrung ist die Prüfung nach z.B. 10 Jahren reine Beschäftigungstherapie.
  5. Problem: die Trinkwasserordnung wurde zum 01.01.2003 deutlich verschärft. Neue Überwachungs- und Meldepflichten wurden eingeführt. Zusammen mit der Eigenüberwachung ist der Kontroll- und Verwaltungsaufwand mittlerweile auf ein kaum mehr erträgliches Maß gestiegen. Bei der Wasserversorgung müssen viele Parameter im Rahmen der Kurz- bzw. Volluntersuchung überprüft werden, die bereits nach der Trinkwasserverordnung untersucht werden müssen.
    Lösung: Streichung aller Untersuchungsparameter bei der Wasserversorgung, die bereits nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchen sind und zeitliche Abstimmung der Untersuchungen nach der Eigenüberwachungsverordnung auf die nach der Trinkwasserverordnung.
  6. Problem: Nach dem Agrarstatistikgesetz sind die Gemeinde zu zahlreichen Datenerhebungen verpflichtet. Sie fühlen sich zunehmend als Datenbeschaffer missbraucht.
    Lösung: Änderung der Statistikvorschrift mit Begründung der ausschließlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsverwaltung. Entlassung der Gemeinden aus den Pflichten zur Datensammlung für Agrarstatistiken.
  7. Problem: Bei städtebaulichen Planungen erweist sich das Landesamt für Denkmalpflege immer mehr als Gegner. Eine individuelle Betrachtung und vor allem die Rücksichtnahme auf die finanziellen Möglichkeiten wäre wichtig.
    Lösung: Im Abwägungsprozess müssten denkmalschutzrechtliche Belange nicht in dieser intensiven Form Berücksichtigung finden.
  8. Problem: Im Rahmen des ÖPNV werden langfristige Konzessionsverträge mit entsprechenden Unternehmen gemacht. Auf Grund dieser Konzessionen kann im Nachhinein sehr schwer flexibel reagiert werden.
    Lösung: Konzessionsverträge sind mit kürzeren Laufzeiten zu versehen und in den Verträgen muss mehr Flexibilität gewährleistet sein.
Diese Anreihung der einzelnen Problemfelder ist selbstverständlich nur beispielhaft und kann nicht vollständig sein.

Albert Füracker
CSU-Kreisvorsitzender
Alois Scherer
KPV-Kreisvorsitzender


23. Mai 2006
Telefon Redaktion


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ISSN 1614-2853
22. Jahrgang