Vermeidbare Verunreinigung öffentlicher Straßen | Euro |
Wegwerfen von Abfällen unbedeutender Art, wie z.B. Zigarettenschachteln oder -kippen, Pappbecher oder -teller, Lebensmittelreste, Papiertaschentücher, Kaugummis, Blechdosen, Aschenbecherinhalte, Plastik- oder Glasflaschen u.ä. | 10,00 |
Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 35,00 |
Ausspucken auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 10,00 |
Ausschütten von verunreinigenden Flüssigkeiten, wie z.B. Putzwasser oder -mittel, Farbreste u.ä. | 20,00 |
Reinigen von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen | 30,00 |
Füttern von Tieren,insbesondere von Tauben und wildlebenden Katzen | 25,00 |
Verunreinigen von Gehwegen durchTiere,insbesondere Liegenlassen von Hundekot | 35,00 |
Abladen oder Lagern von Schutt, Verpackungen, Schrott, Gerümpel o. dgl. | 35,00 |
Bereitstellung von Abfallsäcken oder Sperrgut auf öffentlichen Verkehrsflächen früher als am Abend vor dem Abfuhrtermin | 20,00 |
Stehenlassen von Sperr- oder Sammlungsgut, wenn die Abfuhr unterblieben ist | 25,00 |
Abstellen von Glas, Dosen, Papier, Pappe oder Sperrmüll neben dafür vorgesehene Wertstoff- oder Abfallsammelbehälter, wenn sich diese auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden | 20,00 |
Einleiten von Eis, Schnee, Schlamm, Schutt u. dgl. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte oder offene Abzugsgräben | 25,00 |
Allgemeine Reinigungspflicht | |
Nichterfüllen der allgemeinen Reinigungspflicht | 15,00 |
Sicherung der Gehbahnen im Winter | |
Nichterfüllen der Räum- und Streupflicht | 15,00 - 30,00 |
Unzulässiges Verwenden auftauender oder ätzender Mittel | 20,00 |
Verordnung über öffentliche Anschläge | |
Anbringen von Plakaten und Zetteln außerhalb der zugelassenen Plakatsäulen oder Plakattafelnz.B. durch Bekleben von Hauswänden, Zäunen, Masten, Verteilerschränken u.ä. | 30,00 |
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsraum | |
Aufstellen von Plakatständern oder -tafeln sowie Anbringen von Flyern an parkenden Fahrzeugen ohne Sondernutzungserlaubnis | 30,00 |
Lagern oder Nächtigen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 20,00 |
Betteln in jeglicher Form | 20,00 |
Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freisitze | 20,00 |
Unbefugter Aufenthalt in städtischen Parkhäusern und den damit verbundenen öffentlichen Anlagen | 15,00 |
Nicht ordnungsgemäßes Freihalten des Zugangs zum öffentlichen Straßenverkehr und der Versorgung der Bevölkerung dienender Einrichtungen sowie der Straßenabläufe und Kanalschächte | 15,00 |
Hundeanleinverordnung | |
Nichtanleinen eines Kampfhundes oder eines großen Hundes | 35,00 |
Verwenden einer nicht reißfesten oder einer überlangen Leine | 15,00 |
Festverordnung | |
Nichteinhalten festgesetzter Betriebs- und Sperrzeiten | 35,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz außerhalb der Betriebszeit oder entgegen einer Hausverbots-Anordnung | 15,00 - 35,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz mit einem Fahrzeug | 25,00 |
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit | 30,00 |
Gefährden oder Schädigen anderer Besucher | 35,00 |
Mitführen von Gassprühdosen oder Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können | 35,00 |
Beschriften, Bemalen oder Bekleben baulicher Anlagen, Einrichtungen oder Wege | 30,00 |
Mitführen von Kampfhunden oder nicht angeleinter Hunde auf dem Festgelände | 35,00 |
Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen | 35,00 |
Mitführen von Bierkrügen, Gläsern oder sonstigen Schankgefäßen außerhalb des ausgewiesenen Bewirtungsbereichs | 25,00 |
Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Festplatzbereich | 25,00 |
Unberechtigtes Aufenthalten hinter den Festplatzbetrieben oder im Bereich der Wohnwagen | 10,00 |
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen | |
Gefährden, Schädigen, Behindern oder Belästigen anderer Benutzer | 10,00 - 35,00 |
Beschädigen, Verunreinigen oder Verändern der Anlagen | 10,00 - 35,00 |
Zuwiderhandeln gegen Verbote | |
Fahren, Parken, Radfahren oder Reiten außerhalb zugelassener Flächen | 25,00 |
Abstellen und Waschen von Fahrzeugen | 25,00 - 35,00 |
Betreten oder Befahren von Anpflanzungen | 25,00 |
Wegwerfen von Papier und anderen Abfällen | 25,00 - 35,00 |
Unzulässiges Herumlaufenlassen von Tieren | 25,00 |
Mitbringen von Tieren auf Kinderspielplätzen | 35,00 |
Mitbringen von Tieren in den West- oder Zentralbereich des ehemaligenLandesgartenschaugeländes | 30,00 |
Pflücken von Blumen oder Beschädigen von Pflanzen, Sträuchern oder Bäume | 25,00 |
Aufstellen von Zelten und Wohnwagen | 35,00 |
Nächtigen in der Anlage | 25,00 |
Entfernen, Beschädigen, Beschmutzen oder zweckwidriges Verwenden von Einrichtungen der Anlage | 25,00 - 35,00 |
Stören der Ruhe in der Anlage,insbesondere durch Verwendung von Tonübertragungs- oder -wiedergabegeräten | 25,00 |
Aufhalten in der Anlage in einem Rausch oder ähnlichen Zustand | 20,00 |
Hineinbringen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in die Anlage | 25,00 |
Benutzen einer Kinderspielanlage außerhalb der zugelassenen Öffnungszeiten | 20,00 -30,00 |